Erstellt am 13.07.2017 um 10:34 Uhr von moreno
Nein wenn ihr der Meinung seid die Kollegen sollten diese Überstunden nicht machen könnt ihr ablehnen z.B wie in Deinem Beispiel, dass die AN schon am Leistungslimit sind. Will der AG dann trotzdem, dass Überstunden gemacht werden muss er dies über die Einigungsstelle versuchen.
Erstellt am 13.07.2017 um 10:42 Uhr von AlterMann
Hallo Hetti,
Ihr seid in der Mitbestimmung (§ 87, Lage der Arbeitszeit).
Aus Deiner Frage heraus vermute ich, dass Ihr zu Überstunden keine Betriebsvereinbarung habt. Sonst müsstet ihr erstmal da nachschauen.
Ablehnen könntet Ihr z.B. aus dem Grund, den Du geschrieben hast: Die Belastungsgrenze ist erreicht. (Beim Gesundheitsschutz muss man auch manchmal die Freiwilligen vor sich selbst schützen.)
Eine andere Begründung wäre: Es ist schön, dass die Auftragslage so gut ist. Da verdient die Firma richtig Geld, aber nur, wenn die Überstunden auch gemacht werden.
Also könnt Ihr doch entsprechende Forderungen stellen, die die Belastung der Kollegen abfedern. Tarifvorbehalt prüfen!
Erstellt am 13.07.2017 um 11:28 Uhr von gironimo
Ihr müsst wissen, was unter "Mitbestimmung" zu verstehen ist. Mitbestimmen heißt mitgestalten und sich gemeinsam auf eine Vorgehensweise zu einigen.
Ihr braucht keine gesetzliche Vorgabe, um in einer mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten eine andere Meinung zu haben als der AG.
Es geht darum die Gegenseite durch Argumente zu überzeugen. Also ist jedes erdenkliche Argument geeignet NEIN zu sagen. Hauptsache ist, dass ihr auch Lösungswege aufzeigen könnt. Denn im Zweifelsfall landet ein Thema der Mitbestimmung vor der Einigungsstelle - und da zählen die richtigen Worte.