Hallo,
in unsere Fa gibt es eine BV welche Mehrarbeit, Minderarbeit, Überstunden Zeitkonten etc regelt. Wenn dort die Rede von Überstunden ist wird immer der Begriff "vom AG angeordnete Überstunden". Zuletzt hat der AG dem BR erklärt dass zZ keine Überstunden angeordnet hat und demnach diese (die durch den Mitarbeitern "freiwillig" gemacht werden) nicht an dem BR zu melden /genehmigen braucht. Kann der BR denoch darauf bestehen dass "freiwillig" geleisteten Stunden zur Genehmigung vorgelegt werden müssen oder hat die BV hier Vorrang?

Grüße