Erstellt am 03.10.2008 um 09:22 Uhr von DonJohnson
@ Berti5
Der BR hat ein MBR nach § 87 Abs 1 Nr 3 BetrVG. Danach ist es unerheblich ob die Überstunden freiwillig gemacht werden oder nicht. Die Begriffserklärung hierzu findest du in "Betriebsratspraxis A bis Z" von Christian Schoof Stichwort Überstunden.
Der AG darf (wenn der BR nciht zustimmt) nicht einmal Überstunden seiner MA dulden. Es gibt aber einen Weg der freiwilligen Mehrarbeit und zwar die Gleitzeit. Aber bei einer BV diesbezüglich sollte auch da der BR die Einhaltung der + - Stunden überprüfen. Heutzutage gibt es so ein Ampelprinzip welches helfen soll dieses zu machen. Ach ja, das gilt natürlich nur für AN im Sinne des BetrVG und nciht für leitende Angestellte im Sinne des BetrVG.
Erstellt am 03.10.2008 um 10:31 Uhr von peanuts
"Es gibt aber einen Weg der freiwilligen Mehrarbeit und zwar die Gleitzeit. "
Hä? Was hat denn Gleitzeit mit freiwilliger Mehrarbeit zu tun? Nichts!
Erstellt am 03.10.2008 um 10:51 Uhr von DonJohnson
Hä? natürlich. Ich arbeite freiwillig atwas länger. Diese Mehrarbeit geht auf mein Arbeitszeitkonto! Das ist also freiwillig geleistete Mehrarbeit.
Erstellt am 03.10.2008 um 21:36 Uhr von peanuts
Zur Erinnerung... ich hatte gefragt, was Gleitzeit mit freiwilliger Mehrarbeit zu tun hat!
Aber wie gut, dass jetzt jeder weiß, was freiwillige Mehrarbeit ist.
Vielleicht kannst Du ja auch noch das Ampelprinzip erklären! Das scheinst Du auch noch nicht so richtig verstanden zu haben.