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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Überstunden - freiwillige Überstunden nur mit Absprache des BR?

B
Berti5
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen

Habe mal wieder eine Frage

Ich weiß das Überstunden nur mit absprache des BR gemacht werden drüfen.

Wie sieht es aber mit freiwilligen Überstunden aus. Wer kann mir weiter helfen und mir sagen wo das steht.

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Community-Antworten (4)

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DonJohnson

03.10.2008 um 11:22 Uhr

@ Berti5 Der BR hat ein MBR nach § 87 Abs 1 Nr 3 BetrVG. Danach ist es unerheblich ob die Überstunden freiwillig gemacht werden oder nicht. Die Begriffserklärung hierzu findest du in "Betriebsratspraxis A bis Z" von Christian Schoof Stichwort Überstunden. Der AG darf (wenn der BR nciht zustimmt) nicht einmal Überstunden seiner MA dulden. Es gibt aber einen Weg der freiwilligen Mehrarbeit und zwar die Gleitzeit. Aber bei einer BV diesbezüglich sollte auch da der BR die Einhaltung der + - Stunden überprüfen. Heutzutage gibt es so ein Ampelprinzip welches helfen soll dieses zu machen. Ach ja, das gilt natürlich nur für AN im Sinne des BetrVG und nciht für leitende Angestellte im Sinne des BetrVG.

P
Peanuts

03.10.2008 um 12:31 Uhr

"Es gibt aber einen Weg der freiwilligen Mehrarbeit und zwar die Gleitzeit. "

Hä? Was hat denn Gleitzeit mit freiwilliger Mehrarbeit zu tun? Nichts!

D
DonJohnson

03.10.2008 um 12:51 Uhr

Hä? natürlich. Ich arbeite freiwillig atwas länger. Diese Mehrarbeit geht auf mein Arbeitszeitkonto! Das ist also freiwillig geleistete Mehrarbeit.

P
Peanuts

03.10.2008 um 23:36 Uhr

Zur Erinnerung... ich hatte gefragt, was Gleitzeit mit freiwilliger Mehrarbeit zu tun hat!

Aber wie gut, dass jetzt jeder weiß, was freiwillige Mehrarbeit ist.

Vielleicht kannst Du ja auch noch das Ampelprinzip erklären! Das scheinst Du auch noch nicht so richtig verstanden zu haben.

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