Erstellt am 01.04.2007 um 11:47 Uhr von Catweazle
Überstunden sind immer mitbestimmungspflichtig, auch die freiwillig gemacht werden.
Erstellt am 01.04.2007 um 22:36 Uhr von Lagermeister
Klar sind Überstunden mitbestimmungspflichtig,aber was tun wenn es die Mitarbeiter trotzdem machen,wegen der Kohle!
Erstellt am 02.04.2007 um 08:44 Uhr von Konrad
@Lagermeister "...wegen der Kohle"
Der AG hat die Annahme und Bezahlung der Überstunden zu unterlassen. Sollte besser neue Mitarbeiter einstellen.
Erstellt am 02.04.2007 um 09:19 Uhr von SSGG
werden die Überstunden durch einen TV bzw. AV geregelt? Eine BV gibt es anscheinend nicht....
Somit ist davon auszugehen, daß es um eine Anordnung von Überstunden handelt und es mangelt an einer
konstruktiven Personalplanung, da die Gesundheit der AN gefährdet und Freizeit verkürzt wird. Möglich wären Einstellungen weiterer Mitarbeiter oder befristet Beschäftigter.
Haben die überstundenschiebenden KollegInnen Angst vor Nachteilen bei Ablehnung von Mehrarbeit oder ist es
nur die *Kohle*?
Kümmert Euch um die rechtzeitige Ankündigung von Mehrarbeit und arbeitet auf eine BV hin, daß die Mehrarbeit eingeschränkt wird, soweit es nicht tariflich geregelt ist.
Erstellt am 02.04.2007 um 12:21 Uhr von Petrus
Ich würde nicht nur auf eine BV "hinarbeiten", sondern eine BV nach §87(1) Nr. 3 BetrVG verlangen und notfalls per Einigungsstelle durchsetzen. Und das, was in dieser BVfestgeschrieben ist, könnt ihr notfalls gerichtlich durchsetzen (z.B., dass der ArbGeb nicht genehmigte Überstunden nicht annehmen und folglich auch nicht bezahlen oder auf das Gleitzeitkonto gutschreiben _darf_).