Erstellt am 10.07.2017 um 18:23 Uhr von Pjöööng
Da es sich um keine originäre Zuständigkeit des GBR handelt und Ihr ihm offensichtlich auch kein Verhandlungsmandat erteilt habt, dürfte iese Vereinbarung wohl so oder so unwirksam sein.
Erstellt am 10.07.2017 um 18:26 Uhr von alterMann
Hallo Jan,
Du schreibst, dass Ihr eine BV Arbeitskleidung durchaus selber regeln könntet.
Hat der GBR denn von Eurem BR einen Verhandlungsauftrag bekommen?
Wenn es keinen Auftrag aus Eurem BR gab, und Deine Einschätzung richtig ist, wäre der GBR nicht befugt gewesen, eine solche BV für Euch abzuschließen.
Darauf könntet Ihr Euch berufen und feststellen, dass es in Eurem Betrieb keine gültige BV zu dem Thema gibt. Und dann verhandelt Ihr eine oder auch nicht.
Erstellt am 10.07.2017 um 18:29 Uhr von Jan_BR
Die GBV ist zwar nicht so 100%ig korrekt zustande gekommen, aber es waren genügend Stimmen aus anderen Betrieben da, die dem GBR den Auftrag erteilt haben. Wenn es einen einfacheren Weg gibt würden wir natürlich gerne vermeiden die GBV erst gerichtlich anzufechten.
Erstellt am 10.07.2017 um 21:04 Uhr von alterMann
Jeder einzelne BR kann mit der Mehrheit seiner Stimmen den GBR beauftragen, eine BV auszuhandeln. Die gilt dann aber nur in den Betrieben, in denen das so war und ggfs. in den BR-losen Betrieben.
Ihr müsst erstmal gar nichts gerichtlich anfechten. Ihr stellt lediglich fest, dass es in Eurem Betrieb keine entsprechende BV gibt.
Rechtsgrundlage: § 50
Wenn Ihr eine eigene BV verhandeln wollt, dann fordert Euren AG zu Verhandlungen auf. Wenn der sich weigert, seid Ihr bei der Einigungsstelle.
Erstellt am 11.07.2017 um 19:34 Uhr von Jan_BR
Danke alterMann und Pjöööng. Hört sich wirklich um einiges einfacher an als ich vermutet habe.
Noch eine Zusatzfrage: Können wir unsere BV "heimlich, still und leise" mit dem AG abschliessen oder besteht irgendeine Pflicht den GBR oder andere BRs zu informieren? Oder kommt das erst raus, wenn sich z.B. ein AN beschwert weil er lieber nach der GBV behandelt würde?
Erstellt am 11.07.2017 um 20:21 Uhr von alterMann
Vielleicht könntet Ihr das, unter normalen Umständen sehe ich aber da nur Nachteile:
Ihr seid der Meinung, dass Ihr keine gültige BV habt, und Ihr wollt die GBV nicht einfach übernehmen.
Das werdet Ihr Euren Kollegen ja irgendwie mitteilen müssen, sonst gibt es Nachfragen, Irritationen und Widersprüchlichkeiten. Dadurch macht Ihr Euch angreifbar. Außerdem könnt Ihr nur so die Kollegen nach Ihren Vorstellungen fragen.
Außerdem wird doch auch Euer AG Erkundigungen einziehen, ob die GBV nun Bestand hat oder nicht. Da könnt Ihr davon ausgehen, dass auch der GBR-Vorsitzende davon erfährt.
Und schließlich: Letztlich fährt man besser damit, seine Ansichten sachlich und kompetent vorzutragen. Auch wenn man dadurch keine Einigung herstellt, ist Klarheit immer noch um vieles besser als Herumgeeiere. Die Gegenseite würde es als link oder hinterfotzig wahrnehmen.
Erstellt am 11.07.2017 um 20:23 Uhr von Jan_BR
Ja, da hast du vermutlich recht.
Erstellt am 12.07.2017 um 07:29 Uhr von Pjöööng
Sorry Jan_BR, aber Deine Frage klingt für mich unverständlich. Ihr solltet doch mindestens einen Vertreter im GBR haben? Damit sllte es doch so etwas wie Kommunikation zwischen Eurem BR und dem GBR geben? Da wird doch sicherlich nicht nur über das letzte Spiel der Bayern gesprochen?
Erstellt am 12.07.2017 um 16:32 Uhr von Jan_BR
Unsere Firma ist recht weit verzweigt, da sitzen im GBR also nicht nur ne Hand voll Leute am runden Tisch, sondern ein ganzer Saal voll. Gleichzeitig ist unser BR noch recht jung, so daß wir nicht mal schnell eine große Mehrheit hinter uns versammeln können.
Und in der Vergangenheit, also vor unserer Zeit, hat es sich anscheinend eingebürgert, dass der GBR mit Zustimmung oder Duldung des AG und der anderen BRs einfach mal etwas mehr regelt als ihm zusteht.