Betriebsvereinbarung
Hallo,
der Betriebsrat hat mit der Geschäftsführung eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen über die Zeiten.
Und zwar habe ich einen 40 Std. Vertrag aber seit 2008 wurde meine Stunden auf 37,5 und dann auf
37,25 herunter gestuft obwohl ich eine 40 Stunden Woche in meinem Vertrag stehen habe.
Meine Frage lautet,ist das so richtig oder war die Betriebsvereinbarung schon von vorne herein Nichtig.
Darf ich diesen Differenz zurück verlangen??? Kann man dagegen angehen???? Muss mein Arbeitgeber
mir das nachträglich zurück bezahlen???
Danke und Gruss
Community-Antworten (2)
01.07.2010 um 18:23 Uhr
Hallo, wieso schliest der BR eine BV über Zeiten ab? Das ist Sache zwischen den Tarifvertragsparteien. Arbeitgeberverband und Gewerkschaft. Vieleicht ist das zwischen den Tarifvertragspartnern so vereinbart worden. Arbeitszeitverkürzung mit oder ohne Lohnausgleich. Ohne kann ich mir aber kaum vorstellen. Hast Du dadurch Lohneinbußen gehabt?
01.07.2010 um 19:23 Uhr
karat Wurde in deinem Vertrag ein Volumen deiner Wochenarbeitszeit festgelegt, kann eine Betriebsvereinbarung hier nicht eingreifen. Auch der Arbeitgeber hat keinerlei rechtliche Möglichkeiten dein Zeitvolumen einseitig einfach herabzusetzen. Will der Arbeitgeber deine Wochenarbeitszeit verändern, ist dies rechtmäßig nur möglich wenn der AG sich mit dem Betroffenen einigt oder aber eine Änderungskündigung ausspricht. Wird eine Änderungskündigung vom AG ausgesprochen, kann der Betroffene die Änderung unter Vorbehalt annehmen und Kündigungsschutzklage erheben.
Du solltest mit deinem Problem einen Fachanwalt konsultieren. Es kann durch aus sein, dass durch konkludentes Handeln speziell von deiner Seite, eine Änderung deines Arbeitsvertrages zustande gekommen ist. Im Streitfall wird auf jeden Fall die Frage gestellt werden, warum du die Änderung deines Zeitvolumens ohne Geltendmachung deines Besitzstandes nachgekommen bist.
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