Erstellt am 18.07.2011 um 11:34 Uhr von blackseven
kuschelmaus,
siehe:
http://de.wikipedia.org/wiki/Betriebsvereinbarung
Erstellt am 18.07.2011 um 11:46 Uhr von MonaLisa
@blackseven,
du scheinst den Kommandoton gewohnt zu sein.... :-))
Erstellt am 18.07.2011 um 11:57 Uhr von blackseven
@MonaLisa,
stimmt, fängt morgens schon an. Falle dann aus dem Bett wenn die Trillerpfeife ertönt. ;-))
Erstellt am 18.07.2011 um 13:47 Uhr von Gustl
Hallo kuschelmaus,
machen SIE eine Umfrage, eine Studie oder sonstige Test mit den Forumteilnehmern?
Was sind das den bitte für "Multiple Choice Fragen":
"Die Massivmöbel GmbH ist in ernsthafter Absatzschwierigkeit geraten...Wie beurteilen sie die Rechtslage " (Beitrag:40734)
oder
"Ein Arbeitnehmer erhählt laut Arbeitsvertrag 26 Werktage Jahresurlaub,
Laut Bundesurlaubsgesetz 24 Werktage, laut Betriebsvereinbarung die 27 Tage.
Wie viel Urlaubstage kann der Arbeitnehmer wirklich beanspruchen???" (Beitrag:40731)
oder dieser ist am besten:
"Nennen sie drei beispiele für Regelungen, die eine Betriebsvereinbarung enthalten kann."
A:
B:
C:
D:
E:
Werden wir schon wieder ohne unserem wissen "getestet" wie schon einmal?
Also, mir kommt das ganze ein bisschen suspekt vor.
Trotzdem:
Gruß, Gustl.
Erstellt am 19.07.2011 um 13:25 Uhr von Zardoz
@Kuschelmaus : Lern Deutsch, " Beispiel" schreibt man groß !
Erstellt am 19.07.2011 um 15:26 Uhr von MonaLisa
@Zardoz,
wenn man andere rügen will, sollte man es selber besser machen........
"lern Deutsch -lerne deutsch"