Erstellt am 05.12.2012 um 16:01 Uhr von Betriebsrätin
Externer BR und Interner BR????
Der BR ist immer vom Betrieb, also ggf kann man ihn intern nenen.
Wenn es vorher einen BR gab, und der hat BV verhandelt und abgeschlossen, muss der AG diese JEDEM AN zur Kenntnis geben. Weiter hat der BR idR selbst auch auch ein Exemplar mit den Unterschriften darauf.
Wenn es neue "Entwürfe" waren also noch nicht abgeschlossen, einfach neu anfangen. Ggf bei Erwzimgbaren via Einigngsstelle
Erstellt am 05.12.2012 um 16:21 Uhr von gironimo
Ich stiime Betriebsrätin zu;
>woher auch das Wissen so schnell Erlernen<
wenn es eilt, hilft auch manchmal ein Inhouseseminar.
Ehe Ihr Euch mit dem AG streitet (der natürlich die Informationen liefern muss), könnt Ihr doch vielleicht ganz unbürokratisch den "externen" alten BR nach den BVs fragen.
Erstellt am 05.12.2012 um 16:22 Uhr von Juliveeh
Extern, damit war gemeint, eine Hauptverwaltung , deren sich viele Einrichtungen angeschlossen haben,Diese Hauptverwaltung war für 500 Mitarbeiter Zuständig,,also ein
Top BR ,, unseren Haus war das ein Dorn im Auge,, also wurde alles daran gesetzt diesen
loszuwerden, und geschafft, er wurde abgewählt, in unseren Haus ein neuer gegründet,
deren das wissen fehlt, und somit auch zurück wie oben beschrieben unsere leitung verwaltet all unsere BV ,und somit unsere Rechte,,
Erstellt am 05.12.2012 um 18:23 Uhr von trommelpeter
Ergänzung:
Ich (inzwischen nicht mehr bei der betreffenden Firma) war noch in dem großen Betriebsrat, der für über
500 Mitarbeiter aus der Hauptverwaltung und verschiedenen Einrichtungen zuständig war.
Leider habe ich aus den Augen verloren wie es nach meinem Ausscheiden weiter ging.
Ich bin davon ausgegangen das die Betriebsvereinbarungen an den NachfolgeBetriebsrat
(zuständig für nur eine Einrichtung)
ausgehändigt
wurden. Aber scheinbar sind die Betriebsvereinbarungen irgendwo zwischen A und B abhanden gekommen.
Als Ex-MItarbeiter bleibt mir nur noch die Möglichkeit meine Ex-Kollegen über ihre Rechte
aufzuklären.
So wie sich mir die Situation darstellt ist das Hauptproblem, das der "NachfolgeBetriebsrat"
eher so eine Art Spielzeugbetriebsrat ist der in seiner Identitätssuche zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter hin und hergeworfen ist. Mit anderen Worten: "Im Zweifelsfalle für den Arbeitgeber."
<ironiemodus an>Wer verzichtet schon gerne auf seine Streicheleinheiten vom Vorgesetzen?<ironiemodus aus>
Meine Frage in diesem Kontext ist: wie können Mitarbeiter gegenüber einem "Spielzeugbetriebsrat"
ihre Interessen stark machen?
Vielen Dank für weitere Anregungen im Voraus
Gruß Peter
Erstellt am 06.12.2012 um 09:53 Uhr von rkoch
> wie können Mitarbeiter gegenüber einem "Spielzeugbetriebsrat" ihre Interessen stark machen?
Wie immer:
Indem sie während der Amtszeit ihn auffordern seinen Job zu machen... Wenn die Kollegen an dem Handeln des BR nichts auszusetzen haben, macht dieser ja seinen Job im Interesse der AN....
Nach Ablauf der Amtszeit: Indem sie Kollegen aufstellen und in den BR wählen, die den Job ernstnehmen.
Gerade in kleinen Betrieben ist es IMMER das Problem, aus den AN einige zu finden, die sich den Schuh "BR" ernsthaft anziehen wollen... Wenn man solche nicht findet, wird der BR über kurz oder lang "aussterben", auf die eine oder andere Art....