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Betriebsvereinbarung

R
raphaelM
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,ich bin neuer betriebsratsvorsitzender und soll mit meinem chef eine bertiebsvereinbarung zum thema mitbestimmung bei kündigungen und abmahnung erstellen,meine frage gibt es vordrucke zu diesen themen ,wenn ja wo finde ich diese ,oder kann mir jemand ein formulierungsbeispiel geben was da drinnen stehen muß oder sollte Danke

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Community-Antworten (7)

M
Moreno

09.05.2016 um 23:45 Uhr

Du sollst eine BV erstellen? Wer sagt das Dein Chef?

G
Globus

10.05.2016 um 00:04 Uhr

was genau soll da geregelt werden?

M
Mattes

10.05.2016 um 10:47 Uhr

Bei einer BV zur Abmahnung würde ich mitmachen, da man da sonst gar kein MBR hat aber bei einer BV zu Kündigungen bin ich echt skeptisch. Nicht das ihr da dem Chef einen Freibrief erteilt ohne es zu wollen.

G
gironimo

10.05.2016 um 11:14 Uhr

Mitbestimmung bei Kündigungen. Das sieht das Gesetz zwar als freiwillige Vereinbarung vor, ob es jedoch jemals so eine gegeben hat, ist mit unbekannt.

H
Hartmut

11.05.2016 um 10:43 Uhr

Auch wieder ein Fall, wo eine Grundlagenschulung dringend fehlt. Bitte raphaelM, geh das mal zügig an. Hier vorab: Du musst zwischen zwei Rollen unterscheiden, die du im Betrieb hast. Einmal bist du normaler Angestellter in der Abteilung, mit einem Chef vor der Nase. In dieser Rolle bist du weisungsgebunden, aber kannst gar keine BV abschließen, das kann nur der Betriebsrat. Zum anderen bist du BRV, und in dieser Rolle hast du keinen Chef! Wenn du der Meinung bist (nicht dein Chef), eine BV wäre gut, dann bringst du das erst mal als TOP in dein Gremium. Und erst wenn diese Formalien geklärt sind, geht es ans Inhaltliche - dazu siehe gironimo.

K
Kölner

11.05.2016 um 11:08 Uhr

Betriebsvereinbarung zum Verfahren bei personellen Einzelmaßnahmen § 1 Der AG der Fa. YYY und BRV Herr XXX sind sich einig, dass einige AN dieses Betriebes einer „besonderer Aufmerksamkeit“ bedürfen. Diese „besondere Aufmerksamkeit“ kann regelmäßig auch in Form von Kündigungsandrohungen und Kündigungen selbst erfolgen. Dies steigert nach hiesigen Erfahrungen die Einsatzbereitschaft und das persönliche Engagement eines AN. § 2 Der AG entscheidet grundsätzlich nach bestem Wissen und Gewissen, ob er einem AN die Kündigung androht oder sie auch ausspricht. § 3 Der BRV ist sich mit dem AG einig, dass notwendige Personalanpassungsmaßnahmen immer notwendig sind. Des Weiteren ist der BRV davon überzeugt, dass der AG stets zum Wohl des Betriebs handelt. § 4 In außergewöhnlichen Fällen kann der BRV ebenso eine Kündigung aussprechen. § 5 Die §§ 102-103 BetrVG werden angesichts dieser Betriebsvereinbarung ausser Kraft gesetzt.

Unterschriften

T
Topaz

11.05.2016 um 16:12 Uhr

Leider geil. XD

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