Ich festgestellt das unserer vorheriger Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen hat, die die Mitarbeiter schlechter stellen als das die gesetzlichen Reglungen taten. Ist damit nicht automatisch die BV hinfällig? Die BV regelt das die Mitarbeiter die vertragliche Arbeitszeit im Krankheitsfall bekommen, nicht aber die im Dienstplan geplante Arbeitszeit die in der Regel deutlich höher angesetzt ist. Dadurch kommen Kollegen bei Krankheit in Minusstunden. Dieses ist laut Entgeldfortzahlungsgesetz jedoch nicht erlaubt.