W.A.F. LogoSeminare

Ab wann Wechselschicht Zulage???

S
Seefi
Jan 2018 bearbeitet

Ab wann steht uns eine Wechselschicht Zulage zu. Wir arbeiten Tag, Spät und Nachtschichten. Leider haben wir keinen Tarifvertrag sondern nur ein betriebliches Regelwerk. Es wäre schön wenn wir etwas zum vorzeigen vorweisen können!

1.39307

Community-Antworten (7)

C
celestro

30.06.2017 um 21:00 Uhr

Zitat: "Nach § 6 Abs. 5 Arbeitszeitgesetz hat der Arbeitgeber dem Nachtarbeitnehmer für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren. Das gilt nur soweit keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen bestehen.

Regelmäßig wird sowohl für den Nachtzuschlag als auch für den Freizeitausgleich ein Zuschlag von 25% als angemessen angesehen."

http://www.lohn-info.de/zuschlag.html

für alles andere müßte es Regelungen im Tarifvertrag, oder Euren Arbeitsverträgen geben. Wenn das nicht der Fall ist, sehe ich da etwas schwarz.

G
gironimo

01.07.2017 um 09:48 Uhr

Zahlt denn der AG überhaupt eine Schichtzulage?

S
Seefi

01.07.2017 um 09:52 Uhr

Nachtschicht, Überstunden, Sonntags und Feiertags Zuschläge.

G
gironimo

01.07.2017 um 12:09 Uhr

Wenn es ein "betriebliches Regelwerk" gibt, sind die darin enthaltenen Regeln, wer wann was bekommt doch mitbestimmungspflichtig im Sinne § 87 Abs 1 Nr 10 und 11 BetrVG. Eben "sofern eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht".

Da braucht ihr bei den Verhandlungen gute Argumente. Mitbestimmen heißt mitgestalten!

S
Seefi

01.07.2017 um 12:11 Uhr

Das klingt schon mal sehr gut! :-)

G
ganther

01.07.2017 um 14:17 Uhr

Aber nicht vergessen der AG bestimmt die Größe des Topfs

C
Catweazle

01.07.2017 um 14:19 Uhr

Ab 23 bis 6 Uhr gibt es einen Anspruch von 25 %, bei Dauernachtschicht 30 %. Nach meiner Meinung ist die Mitbestimmung des BRs darauf beschränkt ob die Vergütung in Geld oder Freizeit gewährt wird. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 9. Dezember 2015, Az. 10 AZR 423/14; Vorinstanz: LAG Hamburg, Urteil vom 9. April 2014, Az. 6 Sa 106/13

Ihre Antwort