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Dieser Beitrag ist vor 21 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Ab wann ist man Teilzeitkraft?

S
Sklave
Jan 2018 bearbeitet

Ein Jahr arbeite ich nun 35 anstatt 37,5 Std./Woche. Jetzt gab es Urlaubsgeld, ich bekam weniger da ich schon als Teilzeitkraft zähle - ist das korrekt? Einen Betriebsrat haben wir bei 80 Mitarbeitern leider nicht.

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Community-Antworten (7)

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Rollie

28.06.2005 um 22:51 Uhr

Ob das Korrekt ist, oder nicht, läßt sich ohne ein paar Fakten kaum beurteilen.

Grundsätzlich ist es nicht abwegig, dass eine Teilzeitkraft weniger erhält als eine Vollzeitkraft, da eine VZK kaum verstehen würde, für Mehrarbeit gleiches Geld zu bekommen ;-)

Auf welcher Grundlage wird es denn bezahlt ? Besteht Tarifbindung ?

S
sklave

28.06.2005 um 23:22 Uhr

Normalerweise gibt es in unserem Gewerbe die 35h/Woche, da der AG keinem Verband angehört, arbeiten wir 37,5. Ein paar wenige Kollegen haben auf 35 reduziert und sind somit Teizeitkräfte. Das Urlaubsgeld ist somit auch freiwillig (er muss sich ja nach nichts richten). Je na Sympatie wird bezahlt.

O
otto

28.06.2005 um 23:31 Uhr

Guten Abend! Ich hoffe, dass Ihr Nickname nicht den allgemeinen Zustand der Mitarbeiter/innen in Ihrer Firma charakterisiert! Zur Sache: Wenn in einem nicht tarifgebundenen Betrieb generell länger gearbeitet wird als in einem tarifgebundenen, kann man juristisch nichts dagegen machen. Das ist halt so. Dann ist man auch mit 35 Stunden pro Woche ein Teilzeitbeschäftigter und erhält entsprechend weniger Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld usw. Nur was bedeutet, dass diese Gelder so nach Lust, Laune und Sympathie bezahlt werden? Dazu wären mehr Informationen nötig, um eine qualifizierte Antwort geben zu können.

S
sklave

28.06.2005 um 23:38 Uhr

Ich ging mal sehr gerne in die Arbeit - aber jetzt... Die Handyspazierenträger bekommen immer mehr und die "richtigen" ARBEITER immer weniger. Nun, manche bekommen Fahrgeld - manche nicht. Mit Prämien das selbe ect.

R
Rollie

29.06.2005 um 01:02 Uhr

Sklave, ohne Dir persönlich damit zu Nahe treten zu wollen, aber wenn die Mitarbeiter nicht bereit sind, einen Betriebsrat zu gründen, muß man sich über Willkür des AG nicht wundern.

Ich will damit nicht behaupten, wenn ihr einen Betriebsrat gründet, wären Eure Probleme und Ungleichheiten gleich vom Tisch, aber man kann mit einem guten Betriebsrat doch eher was bewegen als ohne. (Ich spreche aus Erfahrung)

V
viktor

29.06.2005 um 10:47 Uhr

Sehe ich auch so - Betriebsrat wählen!

Teilzeitmitarbeitert ist man dann, wenn man weniger als die Tarifliche oder betriebliche Normalarbeitszeit arbeitet (also ggf. auch nur eine halbe Stunde weniger). In aller Regel (auch in den meisten Tarifen) ist das zusätzliche Urlaubsgeld für Vollzeitbeschäftigte definiert; Teilzeitbeschäftigte erhalten den entsprechenden Anteil.

S
sklave

30.06.2005 um 00:09 Uhr

Unser Chef hat angedroht jede Abteilung in eine eigene kleine Firma zu splitten, falls wir einen Betriebsrat gründen würden. Mit allen Mitteln würde er einen Betriebsrat verhindern. Bei der Arbeitslage z.Z. gibt es so viel Feiglinge, die lieber stillhalten - als einen BR zu gründen. Und nochmal in diesem Gewerbe sind 35h/Woche Standard, nur in unserer Firma (weil gekuscht) 37,5. Man kann also nicht von Teilzeit sprechen.

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