Erstellt am 28.06.2005 um 20:51 Uhr von rollie
Ob das Korrekt ist, oder nicht, läßt sich ohne ein paar Fakten kaum beurteilen.
Grundsätzlich ist es nicht abwegig, dass eine Teilzeitkraft weniger erhält als eine Vollzeitkraft, da eine VZK kaum verstehen würde, für Mehrarbeit gleiches Geld zu bekommen ;-)
Auf welcher Grundlage wird es denn bezahlt ? Besteht Tarifbindung ?
Erstellt am 28.06.2005 um 21:22 Uhr von sklave
Normalerweise gibt es in unserem Gewerbe die 35h/Woche, da der AG keinem Verband angehört, arbeiten wir 37,5. Ein paar wenige Kollegen haben auf 35 reduziert und sind somit Teizeitkräfte. Das Urlaubsgeld ist somit auch freiwillig (er muss sich ja nach nichts richten). Je na Sympatie wird bezahlt.
Erstellt am 28.06.2005 um 21:31 Uhr von otto
Guten Abend! Ich hoffe, dass Ihr Nickname nicht den allgemeinen Zustand der Mitarbeiter/innen in Ihrer Firma charakterisiert!
Zur Sache: Wenn in einem nicht tarifgebundenen Betrieb generell länger gearbeitet wird als in einem tarifgebundenen, kann man juristisch nichts dagegen machen. Das ist halt so. Dann ist man auch mit 35 Stunden pro Woche ein Teilzeitbeschäftigter und erhält entsprechend weniger Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld usw. Nur was bedeutet, dass diese Gelder so nach Lust, Laune und Sympathie bezahlt werden? Dazu wären mehr Informationen nötig, um eine qualifizierte Antwort geben zu können.
Erstellt am 28.06.2005 um 21:38 Uhr von sklave
Ich ging mal sehr gerne in die Arbeit - aber jetzt... Die Handyspazierenträger bekommen immer mehr und die "richtigen" ARBEITER immer weniger.
Nun, manche bekommen Fahrgeld - manche nicht. Mit Prämien das selbe ect.
Erstellt am 28.06.2005 um 23:02 Uhr von Rollie
Sklave, ohne Dir persönlich damit zu Nahe treten zu wollen, aber wenn die Mitarbeiter nicht bereit sind, einen Betriebsrat zu gründen, muß man sich über Willkür des AG nicht wundern.
Ich will damit nicht behaupten, wenn ihr einen Betriebsrat gründet, wären Eure Probleme und Ungleichheiten gleich vom Tisch, aber man kann mit einem guten Betriebsrat doch eher was bewegen als ohne. (Ich spreche aus Erfahrung)
Erstellt am 29.06.2005 um 08:47 Uhr von Viktor
Sehe ich auch so - Betriebsrat wählen!
Teilzeitmitarbeitert ist man dann, wenn man weniger als die Tarifliche oder betriebliche Normalarbeitszeit arbeitet (also ggf. auch nur eine halbe Stunde weniger). In aller Regel (auch in den meisten Tarifen) ist das zusätzliche Urlaubsgeld für Vollzeitbeschäftigte definiert; Teilzeitbeschäftigte erhalten den entsprechenden Anteil.
Erstellt am 29.06.2005 um 22:09 Uhr von sklave
Unser Chef hat angedroht jede Abteilung in eine eigene kleine Firma zu splitten, falls wir einen Betriebsrat gründen würden. Mit allen Mitteln würde er einen Betriebsrat verhindern. Bei der Arbeitslage z.Z. gibt es so viel Feiglinge, die lieber stillhalten - als einen BR zu gründen.
Und nochmal in diesem Gewerbe sind 35h/Woche Standard, nur in unserer Firma (weil gekuscht) 37,5. Man kann also nicht von Teilzeit sprechen.