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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Ab wann kann man einen Nachtschichtzuschlag einfordern ?

D
Doreen
Jan 2018 bearbeitet

Unser Arbeitsbeginn soll auf 5 Uhr in der Früh vorverlegt werden. Gibt es für die Arbeitszeit vor 6 Uhr einen Rechtsanspruch auf Nachtschichtzuschlag ?

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Community-Antworten (3)

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schwesterclara

14.09.2011 um 16:29 Uhr

ich nehme an, dass ihr keinen tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung wo das geregelt ist. Also gilt das ArbZG. Das besagt unter §2 Abs. 3 und 4, dass die Nachtzeit zwischen 23 und 6 Uhr liegt und dass Nachtarbeit jede Arbeit ist, die mehr als zweit Stunden in der Nachtzeit umfasst. Wenn ihr um 5 Uhr beginnt, ist es also keine Nachtarbeit (da nur 1 Stunde Arbeit in der Nachtzeit liegt) ergo kein Zuschlag oder Sondervergütung.

J
juliasec

14.09.2011 um 17:56 Uhr

Verhandlungssache. Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates (Zeitliche Lage der Arbeitszeit), daraus das beste verhandeln. Gruß julia

G
gironimo

14.09.2011 um 21:50 Uhr

Wenn es keinen Tarif gibt, der Zuschläge regelt, kann dies jedenfalls der BR nicht tun (§ 77.3 BetrVG).

Darum müsst Ihr sehen, dass Ihr entweder keinen Arbeitsbeginn vor 6 Uhr vereinbart (oder dem Kind "Zulage" den richtigen Namen gebt, um ihn aus dem Tarifvorbehalt zu bekommen. )

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