Hallo,
wir haben ein Problem mit einem Mitarbeiter der normalerweise im Drei-Schicht-Betrieb arbeitet. Bei diesem Mitarbeiter vermutet die GL ein Alkoholproblem. Aufgrund Handgreiflichkeiten dieses Mitarbeiters in der Nachtschicht mit einem Kollegen lässt ihn die GL nur noch Frühschicht arbeiten (um sicher zu stellen, dass der Mitarbeiter keinen Alkohol mehr konsumieren kann). Dem Mitarbeiter entstehen so erhebliche Gehaltseinbußen, da dieser die Schichtzuschläge verliert.
Darf die GL einem Mitarbeiter nur noch in der Frühschicht einsetzen?

Danke im Voraus für eure Antwort