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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Dienstplan - ab wann ist der verbindlich?

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Morgana
Jan 2022 bearbeitet

Hallo, wer kann mir sagen, ab wann ein Dienstplan ( monatlich ) verbindlich ist. Ausgehangen wird er schon Mitte des Vormonates.( Pflegedienst ).Bei uns werden Änderungen oft einen Tag vorher auf dem DP vermerkt, ohne den Mitarbeiter persönlich zu informieren.Der BR wird auch nicht informiert. Schon mal Danke für eure Antworten.

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Community-Antworten (7)

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Jess

05.04.2006 um 14:05 Uhr

Hallo Morgana, die Handhabung von Dienstplänen ist unterschiedlich geregelt. Wir haben diese z.B. im Tarifvertrag mit geregelt oder eine eigene BV geschrieben. Ich hoffe Dir ein wenig geholfen zu haben. MfG Jess

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mithom

05.04.2006 um 16:46 Uhr

Hallo Morgana, wir haben schon mal öfter dasselbe Problem, bloß leider keinen Tarifvertrag und müssen uns so an die Gesetze halten. Doch auch die helfen!!!

Ich gehe davon aus, dass auch bei Euch fast alle Teilzeit arbeiten, da gibt es das Teilzeit-und Befristungsgesetz §12 Arbeit auf Abruf Abs.2: Der Arbeitnehmer ist nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der Arbeitgeber ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt.

Hoffe, das hilft Dir Gruß ithom

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Faust

06.04.2006 um 18:06 Uhr

Der DP ist verbindlich für BEIDE Seiten wenn er vom DP-Verantwortlichen und BR unterschrieben ist , das heißt der BR MUSS schleunigst von seinem Recht der DP-Kontrolle + Zustimmungsrecht gebrauch machen . - schriftlich DP bis da und da anfordern ( Aushang Mitte des Vormonats ist ja super früh , bei uns gibt es Stationen die bringen ihn erst eine Woche vor Monatsbeginn zum BR ).

DP-Änderungen dürfen nur in Absprache mit dem betroffenen AN gemacht werden . Wenn er nicht kann oder nicht will , Pech für AG - es darf keine Abmahnung , Dienstanweisung od. Strafe geben . Telefonanrufe bei den AN zu Hause wegen dem DP sind nicht zulässig , muss man nicht rangehen , muss nicht kommen - kann nein sagen , Dienstanweisungen kann der AG nur während der Arbeitszeit machen . Für genügend Personal ist der AG verantwortlich .

Ihr habt das Recht auf die Aushändigung eures persönlichen DP jeden Monat !! Muss aber der BR einfordern und zwar für alle , notfalls gerichtlich !!

Der pers. DP ist ein Dokument , an das sich nach der Zustimmung des BR alle halten müssen . Nur wer einen pers. DP zuhause hat , hat die genaue Übersicht über all Änderungen , falls im laufe des Monats neue geänderte Exemplare ausgehängt werden weil durch die vielen Änderungen kein Platz mehr da ist .

Es gab von verdi BW eine gute Aktion zum Thema : " Mein Frei gehört mir ! " Kann ich Dir gerne zusenden ( Post / Fax ), falls Du mir kurz mailen willst und Deine Daten freigeben möchtest .

Ansonsten alles Gute und Durchsetzungsvermögen !

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Faust

06.04.2006 um 18:13 Uhr

Hallo mithorn ,

die 4 Tagesfrist gilt nur für AN die als Aushilfe eingesetzt sind , für AN die nach DP arbeiten gilt das nicht , denn sonst wäre jede Dienstplanung überflüssig , Der AG muss sich festlegen + der AN muss seine Freizeit auch planen können müssen ! Da macht Ihr es Eurem AG aber sehr leicht !

K
Kölner

06.04.2006 um 18:17 Uhr

@Faust Da muss ich Dir leider widersprechen. Ich kann den AV eines AN natürlich gemäß KAPOVAZ (§ 12 TzBfG) frei gestalten, da interessiert mich auch keine Aushilfe; da interessieren mich alle AN. Ich kann damit sowohl einen langfristige Einsatzplanung machen oder aber auch eine bedarfsorientierte selbige, die sich innerhalb von mehreren Tagen wieder ändern kann.

F
ferdi

06.04.2006 um 23:13 Uhr

was Faust schreibt ist richtig. Nachzu lesen unter

www.gesundheit-soziales.verdi.de/

links unter MEIN FREI GEHÖRT MIR

ferdi

K
Kölner

07.04.2006 um 00:32 Uhr

@ferdi Du verstehst es nicht, Du verstehst es nicht, Du verstehst es nicht! Reicht das?

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