Erstellt am 16.02.2012 um 11:54 Uhr von charlene
Da stellt sich erst mal die Frage, gibt es betriebliche Vereinbarungen oder tarifliche Regelungen wie mit Überstunden und Feiertagszuschlägen umgegangen wird oder was ist in deinem Arbeitsvertrag geregelt?
Erstellt am 16.02.2012 um 11:58 Uhr von mainpower
Hallo,
es kommt darauf an wieviel Tage Du die Woche arbeitest. Bei einer 4 tage Woche und einer Stunde Pause am Tag kommst Du auf 30 Stunden. Also, Vertrag erfüllt. Wo sind da Überstunden? Bei solchen Fragen ist die Gewerkschaft ein guter Ansprechpartner. Wenn Du Mitglied bist ist das Kostenlos.
Erstellt am 16.02.2012 um 12:05 Uhr von Lernender
Falls du deinen Arbv. sicher hast, ruf doch beim BR deines AG an und frag ob er dir genaueres sagen kann.
Was deine AZ angeht, kann man das durchaus vorher klären, ohne Gefahr zu laufen den AV nicht zu bekommen.
Erstellt am 16.02.2012 um 12:11 Uhr von Rosalie
Da kann ich noch nicht viel zu sagen, da ich den Vertrag erst am 1. Arbeitstag bekomme.Wie gesagt kenne ich auch den Schichtplan noch nicht. Es gibt eine halbe Stunde Pause. Ich wollte mich auch nur vorab mal informieren wie das im Wechseldienst so läuft.
Erstellt am 16.02.2012 um 12:17 Uhr von Lernender
hast du etwa eine alte Arbeitsstelle aufgegeben ohne eine schriftliche Vereinbarung?
Erstellt am 16.02.2012 um 12:28 Uhr von Rosalie
Nein ich bin seit kurzer zeit Arbeit suchend, habe nach Vorstellung aber schon eine schriftliche Zusage und Anfangsdatum.
Erstellt am 16.02.2012 um 13:24 Uhr von rkoch
Naja, Verträge schließt man aber eigentlich im Voraus, oder kaufst Du i.d.R. die Katze im Sack? Wenn Du (wie es sich eigentlich gehört) VOR Annahme des Angebots den Vertrag gesehen hättest, würdest Du vielleicht nicht mehr fragen. Jetzt ist es eigentlich zu spät um solche Fragen noch zu stellen. Das was in Deinem Vertrag stehen wird (bzgl. Bezahlung, Überstunden), wird für Dich bindend, außer Du weigerst Dich zu unterschreiben was da steht - dann bleibst Du weiter arbeitssuchend.