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Wechselschicht

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Rosalie
Nov 2016 bearbeitet

Guten Tag, meine Frage: Ich fange eine Arbeit im Wechseldienst an.Früh 6.00-14.30Uhr und Spät 14.00-22.30Uhr . Meine Arbeitszeit beträgt 30h/Woche, nun arbeite ich ja am Tag mehr, so kommen ja Überstunden zusammen, bekomme ich dafür frei oder. Ich kann dazu nicht mehr sagen da ich den Plan noch nicht kenne. Wie ist es wenn ich Feiertag arbeite gibt es da Zuschlag und dieser Feiertag fällt aufs Wochenende.An diesen Arbeitsplatz sind vier Beschäftigte, kann man da Anspruch auf alle 14 Tage Wochenende frei zu haben. Wo kann ich mir da telefonisch kostenlos über solche Fragen Auskunft holen? Danke

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Community-Antworten (7)

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charlene

16.02.2012 um 12:54 Uhr

Da stellt sich erst mal die Frage, gibt es betriebliche Vereinbarungen oder tarifliche Regelungen wie mit Überstunden und Feiertagszuschlägen umgegangen wird oder was ist in deinem Arbeitsvertrag geregelt?

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Mainpower

16.02.2012 um 12:58 Uhr

Hallo, es kommt darauf an wieviel Tage Du die Woche arbeitest. Bei einer 4 tage Woche und einer Stunde Pause am Tag kommst Du auf 30 Stunden. Also, Vertrag erfüllt. Wo sind da Überstunden? Bei solchen Fragen ist die Gewerkschaft ein guter Ansprechpartner. Wenn Du Mitglied bist ist das Kostenlos.

L
Lernender

16.02.2012 um 13:05 Uhr

Falls du deinen Arbv. sicher hast, ruf doch beim BR deines AG an und frag ob er dir genaueres sagen kann. Was deine AZ angeht, kann man das durchaus vorher klären, ohne Gefahr zu laufen den AV nicht zu bekommen.

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Rosalie

16.02.2012 um 13:11 Uhr

Da kann ich noch nicht viel zu sagen, da ich den Vertrag erst am 1. Arbeitstag bekomme.Wie gesagt kenne ich auch den Schichtplan noch nicht. Es gibt eine halbe Stunde Pause. Ich wollte mich auch nur vorab mal informieren wie das im Wechseldienst so läuft.

L
Lernender

16.02.2012 um 13:17 Uhr

hast du etwa eine alte Arbeitsstelle aufgegeben ohne eine schriftliche Vereinbarung?

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Rosalie

16.02.2012 um 13:28 Uhr

Nein ich bin seit kurzer zeit Arbeit suchend, habe nach Vorstellung aber schon eine schriftliche Zusage und Anfangsdatum.

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rkoch

16.02.2012 um 14:24 Uhr

Naja, Verträge schließt man aber eigentlich im Voraus, oder kaufst Du i.d.R. die Katze im Sack? Wenn Du (wie es sich eigentlich gehört) VOR Annahme des Angebots den Vertrag gesehen hättest, würdest Du vielleicht nicht mehr fragen. Jetzt ist es eigentlich zu spät um solche Fragen noch zu stellen. Das was in Deinem Vertrag stehen wird (bzgl. Bezahlung, Überstunden), wird für Dich bindend, außer Du weigerst Dich zu unterschreiben was da steht - dann bleibst Du weiter arbeitssuchend.

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