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MTM-Trainingsvideo, Datenschutz, Sifa

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natraq99
Jan 2018 bearbeitet

Hallo!

Konflikt im BR zum Thema: Einbeziehung der SiFa zu Beratungszwecken

Wir wurden von Kollegen auf ein MTM-Trainingsvideo hingewiesen, in dem der gefilmte Kollege eine Tätigkeit ausführt, die eventuell ein Sicherheitsrisiko darstellt. Der BR-Kollege vor Ort war sich seiner Sache nicht sicher, ob eine Gefährdung vorliegt und wollte deshalb die Sifa für eine Bewertung des Trainingsvideos hinzuziehen. Dieses wurde ihm untersagt! von einem freigestellten BR mit Hinweis auf eine BV, in der die Einsichtnahme in die Filme geregelt ist. Die Sifa ist in der BV nicht explizit aufgeführt, aber es existiert der Passus, dass die Filmaufnahmen zu internen Schulungs-, Analysezwecken ... herangezogen werden dürfen.

Dem BR-Kollegen wurde von einem freigestellten BR mitgeteilt, dass er mit einer fristlosen Kündigung zu rechnen habe, falls er die Sifa auf das Video verlinkt (Server-Ordner), bzw. der Sifa diese Video vorführt!

Jetzt ist ein Streit darüber entbrannt, ob das geplante Vorgehen des BR-Kollegen nach ASiG (§ 9 Absatz 2) über dieser BV steht. Falls es nötig ist für eine Bewertung, kann ich den BV-Teil über die Einsichtnahme in die Filme anhängen.

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Community-Antworten (5)

E
Ernsthaft

20.05.2017 um 16:21 Uhr

Seit der Gesetzesänderung 2001 kann ein BR gemäß § 80 Abs. 2 BetrVG sachkundige AN als Auskunftspersonen in seine Arbeit einbeziehen. Das gilt dann auch für eine im Betrieb beschäftigte Sifa. Nur wenn hierfür eine externe Sifa gewählt wurde, gilt es zusätzliche Aspekte zu beachten. Ist sie aber im Betrieb, darf sie auch einbezogen werden.

Da ein BRM sein Amt in eigener Verantwortung wahrnimmt, ist die Wahrnehmung der sich aus § 80 BetrVG ergebenden allgemeinen Aufgaben auch nicht auf das Gremium beschränkt.

Würde ein AG, Gremium, BRV oder wer auch sonst mögliche, einem BRM dieses verweigern, wären wir bei den §§ 23, 78 und 119 BetrVG.

Eine BV die grundsätzliche Rechte oder Pflichten einschränkt oder gar ganz ausschließt, ist nichtig! Eine BV kann niemals über gesetzlich bestimmten Rechten oder Pflichten eines BRM stehen.

N
natraq99

20.05.2017 um 16:59 Uhr

Hallo Ernsthaft!

Danke für die Antwort. Bei der Sifa handelt es sich nicht um eine externe Fachkraft, weshalb wir auch zuerst auf den Passus in der BV zu "interne Analysezwecke" hingewiesen haben. Danach haben wir zusätzlich mit ASiG (§ 9 Absatz 2) argumentiert, sowie Gesetz steht über BV, welche mit Hinweis auf Datenschutz, Persönlichkeitsrechte ... von freigestellten BR in den Hintergrund gerückt wurden gegenüber der BV.

Für die zusätzliche Argumentationshilfe § 80 Abs. 2 BetrVG, §§ 23, 78 und 119 BetrVG ... besten Dank.

G
gironimo

20.05.2017 um 17:08 Uhr

Wo steht denn im ASIG etwas darüber, dass eine Videoaufzeichnung vorgeführt werden muss. Ich denke die BV gilt.

Ihr könnt das Problem auch sicherlich ohne Film erörtern.

N
natraq99

20.05.2017 um 18:00 Uhr

Der BR-Kollege wollte das Problem schriftlich erörtern, zusätzlich eine Verlinkung zu dem Trainingsvideo einfügen, um der Sifa auch eine visuelle Einschätzung zu ermöglichen. Die Filme sind laut BV zu internen Analysezwecken freigegeben.

Streitpunkt ist, ob die INTERNE Sicherheitsfachkraft die Filme einsehen darf oder nicht.

G
gironimo

20.05.2017 um 20:32 Uhr

Versucht es erst einmal ohne Link. Dann ist es nicht gleich ein bestimmter AN, der da "vorgeführt" wird.

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