Hallo Zusammen,
in unserem BR diskutieren wir gerade die Frage was ein Betriebsarzt dem Arbeitgeber mitteilen darf. Die einen behaupten, der Betriebsarzt darf dem AG lediglich mitteilen, dass Mitarbeiter XY bei ihm war und ob dieser für den Arbeitsplatz gesundheitlich geeignet ist. Andere meinen der Betriebsarzt muss bereits bei gesundheitlichen Einschränkungen (auf den Arbeitsplatz bezogen) den Arbeitgeber informieren.
Wer weiss genaues bzw. ich bin auch dankbar für weiterführende Lit. Hinweise.
LG