Erstellt am 03.06.2022 um 13:36 Uhr von celestro
Das ist dummes Zeug. Der BR hat eine Überwachungsfunktion. Die kann er ohne Namen nicht wahrnehmen.
Erstellt am 03.06.2022 um 13:37 Uhr von rtjum
Wenn "uns" der BR ist, dann ist das Quatsch mit Soße.
Der BR ist kein Dritter im Sinne des Datenschutzes.
Und wenn die Namen nicht genannt werden lehnt ihr die Überstunden halt ab.
Wie sollt ihr etwas genehmigen was ihr überhaupt nicht genau wisst.
Erstellt am 03.06.2022 um 13:41 Uhr von Dummerhund
Ihr solltet doch eigentlich wissen wer Überstunden macht, da ihr in der Mitbestimmung seit. Heißt hat der AG Überstunden geplant muss er dies erst beim BR beantragen und sich die Genehmigung holen. Allein dieses Prozedere sagt dir das die Personalabteilung Blödsinn erzählt.
Frag die Perso mal wörtlich wo steht wo es steht das man Namen bei Überstunden den BR nicht geben darf. Aber nicht einfach auf das Datenschutzgesetz verweisen lassen. Sie sollen dir genau SCHRIFTL. geben Namen bei Überstunden dürfen den BR nach § xxx nicht genannt werden. Lasst euch dieses Gesetz wörtlich zeigen. Denn wie gesagt, bei Überstunden seit ihr in der Mitbestimmung.
Erstellt am 03.06.2022 um 14:15 Uhr von wdliss