W.A.F. LogoSeminare

krankschreibung und datenschutz??

L
Lunte
Nov 2016 bearbeitet

hallo :) eine kollegin rief mich mit folgendem problem an: vor drei wochen besuchte sie einen allgemeinarzt wegen diverser beschwerden und wurde vom selben 4 tage krankgeschrieben. auf arbeit gab sie persönlich sofort den krankenschein ab und unterrichtete nur den filialleiter und dessen stellvertreter über den grund ihrer krankheit. den kollegen erzählte sie, sie hätte magenprobleme. noch während der krankschreibung verstärkten sich die probleme und sie suchte einen facharzt auf, der sie sofort noch zwei wochen krankschrieb. die erste diagnose war nun hinfällig. wieder gab sie den schein ab und unterrichtete filialleiter und stellv. über die wirklichen gründe unter der voraussetzung des stillschweigens. es stellte sich hinterher heraus, dass mehrere kollegen den krankenschein an sich genommen hatten, der zwar im dafür vorgesehenen fach deponiert, jedoch für alle zugänglich war. auf diesem krankenschein stand natürlich der behandelnde arzt und die qualifikation bzw fachrichtung desselben. dies hatte zur folge, dass böse gerüchte betreffs der krankheit in umlauf kamen, die irgendwann durch eine kollegin auch der betroffenen person zugetragen wurden. diese kollegin fühlt sich in ihren perönlichkeitsrechten verletzt und verleumdet. was kann der BR tun, um die 'wogen zu glätten' und ggf der kollegin zu helfen? können wir nur für die zukunft regelungen des datenschutzes verlangen oder gibt es eine möglichkeit, disziplinarisch gegen die kollegen vorzugehen, die nachweislich die unterlagen an sich gebracht haben??

74102

Community-Antworten (2)

P
Petrus

22.02.2010 um 16:02 Uhr

eine kollegin rief mich mit folgendem problem an ...

Sie hat also eine Beschwerde nach §85 BetrVG beim BR eingereicht.

was kann der BR tun, um die 'wogen zu glätten'

Falls der BR die Beschwerde für berechtigt erachtet, beim Arbeitgeber auf Abhilfe hinwirken.

können wir nur für die zukunft regelungen des datenschutzes verlangen

Ja. Selbst §104 setzt einen wiederholten Verstoß gegen §75 voraus. Aber da nach diesem § auch der ArbGeb verpflichtet ist, solche Vorfälle zu verhindern, fragt ihn doch mal, was er hier zu tun gedenkt...

gibt es eine möglichkeit, disziplinarisch gegen die kollegen vorzugehen, die nachweislich die unterlagen an sich gebracht haben??

Für den BR nicht

E
Erwin

22.02.2010 um 16:05 Uhr

Der AG hat hier den besonderen Datenschutz zu beachten. Der BR kann und sollte hier den Datenschutzbeauftragten des Betriebes/ Unternehmen einbinden und den auffordern darauf hinzuwirken, dass das Verfahren so geändert wird, dass der besondere Datenschutz beachtet wird.

Wurde hier der Datenschutz beweisbar verletzt könnte man gegen die Verantwortlichen auch Strafrechtlich vorgehen.

Ihre Antwort