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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

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S
sabrinat
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ist es zulässig, dass ein Arbeitgeber das GPRS-Ortungssystem von seinen PKW's auch als Zeiterfassung für seine Mitarbeiter nutzt? Der Arbeitergeber hat in allen seinen Autos ein GPRS-System eingebaut, damit er genau weis wo sich welcher PKW in Deutschland befindet. Dies wurde aus Versicherungsgründen eingebaut, so teilte er es zumindestens seinen Angestellten mit. Jetzt nutzt der Arbeitgeber dieses System, um zu erfassen wie viele Kilometer die Angestellten gefahren sind und wie lange sie unterwegs waren. Ist dies rechtens?

Danke für eure Antworten.

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Community-Antworten (5)

H
hans

16.09.2010 um 22:58 Uhr

sabrinat,

das ist pauschal nicht zu beantworten, auf jeden fall ist das mitbestimmungspflichtig! aber auch ohne br greift so eine maßnahme schwer in die persönlichkeitsrechte ein und steht im konflikt mit dem bundesdatenschutzgesetz. da braucht es schon eine bessere begründung als "versicherungsgründe".

I
Immie

16.09.2010 um 23:31 Uhr

@sabrinat

Ohne BV kann er die Dinger zwar einbauen, aber nicht anschalten. Schöner geht Arbeitnehmerüberwachung doch gar nicht. Er hatte euch informiert... ich hoffe ihr hattet nicht in irgendeiner Form zugestimmt.

B
Baumschubser

27.10.2010 um 22:28 Uhr

in meinem pkw als aussendienstmitarbeiter ist ein ähnliches gerät eingebaut- ich bin der einzige im ad und hatte leider keine möglichkeit das zu verhindern! bin über 50 und deshalb sehr anfällig für änderungen........ die letzte meldung heute:

ich solle ein seminar besuchen und dafür 6 arbeitstage von meinen 25 tagen jahresurlaub opfern- was habe ich für eine andere wahl....? wir sind nur ein kleiner betrieb, gesamt 7 mitarbeiter

R
rainerw

27.10.2010 um 22:38 Uhr

@baumschubser Solage AN alles mitmachen was der AG behauptet, wird sich aber auch nie etwas ändern. Soll er Dir doch mal zeigen auf welcher rechtsgrundlage er sich beruft.

S
sabrinat

28.10.2010 um 16:56 Uhr

@baumschubser

an deiner Stelle würde ich mir das mit dem Seminar nicht gefallen lassen, auch wenn ihr ein kleiner betrieb seid. jeder AN hat ein Anrecht auf Schulung für die er vom AG freigestellt wird ohne seinen Urlaub dafür opfern zu müssen

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