Erstellt am 16.09.2010 um 20:58 Uhr von hans
sabrinat,
das ist pauschal nicht zu beantworten, auf jeden fall ist das mitbestimmungspflichtig!
aber auch ohne br greift so eine maßnahme schwer in die persönlichkeitsrechte ein und steht im konflikt mit dem bundesdatenschutzgesetz. da braucht es schon eine bessere begründung als "versicherungsgründe".
Erstellt am 16.09.2010 um 21:31 Uhr von Immie
@sabrinat
Ohne BV kann er die Dinger zwar einbauen, aber nicht anschalten.
Schöner geht Arbeitnehmerüberwachung doch gar nicht.
Er hatte euch informiert... ich hoffe ihr hattet nicht in irgendeiner Form zugestimmt.
Erstellt am 27.10.2010 um 20:28 Uhr von baumschubser
in meinem pkw als aussendienstmitarbeiter ist ein ähnliches gerät eingebaut- ich bin der einzige im ad und hatte leider keine möglichkeit das zu verhindern!
bin über 50 und deshalb sehr anfällig für änderungen........ die letzte meldung heute:
ich solle ein seminar besuchen und dafür 6 arbeitstage von meinen 25 tagen jahresurlaub opfern- was habe ich für eine andere wahl....? wir sind nur ein kleiner betrieb, gesamt 7 mitarbeiter
Erstellt am 27.10.2010 um 20:38 Uhr von rainerw
@baumschubser
Solage AN alles mitmachen was der AG behauptet, wird sich aber auch nie etwas ändern.
Soll er Dir doch mal zeigen auf welcher rechtsgrundlage er sich beruft.
Erstellt am 28.10.2010 um 14:56 Uhr von sabrinat
@baumschubser
an deiner Stelle würde ich mir das mit dem Seminar nicht gefallen lassen, auch wenn ihr ein kleiner betrieb seid.
jeder AN hat ein Anrecht auf Schulung für die er vom AG freigestellt wird ohne seinen Urlaub dafür opfern zu müssen