Am Ende des Textes Update, leider funktioniert das Antworten nicht als Kommentar!





In unserem beschaulichen Unternehmen ist es gerade etwas ungewohnt turbulent,

wir haben bei uns folgenden Fall:

Seit einigen Jahren(ich denke es sind wenigstens 10) bekommen Festländer(Insellage, einzige Verbindung durch die Deutsche Bahn) ihr Fahrkartengeld erstattet. Grund dafür sind die desolaten Zustände der Beförderung und die dadurch erfolgenden Nachteile (Verspätungen, Wartezeit auf dem Bahnsteig, Ausfall von Zügen, keine Möglichkeit den Arbeitsplatz zu erreichen bei Streik oder ähnlichem).
Nun ist seit geraumer Zeit das 49,-€ Ticket am Start und dieses wird anstelle der Fahrkarte (erheblich teurer als 49,-€/ ca 150,-€) vergütet. Nun sind eine ganze Gruppe Kolleginnen und Kollegen auf mich/uns zugekommen. Wütend und aufgebracht. Das Ganze hat sich emotional hochgeschaukelt. Nun sind wir als BR am Zug. Nur so die richtig passende Gesetzesgrundlage fehlt mir.
Das Netz sagt etwas über §612a BGB, §75 Abs.1 BetrVG.

Gilt hier der Gleichbehandlungsgrundsatz? Das Gesetz erscheint mir sehr schwammig und es dem Chef durchaus möglich diese Abrede in Einzelverträgen durchzusetzen? Bevor mich meine Kolleginnen und Kollegen erschlagen oder ich mit meinem Chef in den Ring steige, würde mich das grundlegend interessieren. Wie würdet Ihr argumentieren?

Update: Es beschweren sich die Nicht-Festländer im Sinne der Gleichbehandlung. Möchten einen Ausgleich für die Zahlung an die Festländer haben.
Die Festländer bekommen durch das Deutschlandticket ja einen Mehrwert und beschweren sich nicht.