Gleichbehandlungsgrundsatz
Am Ende des Textes Update, leider funktioniert das Antworten nicht als Kommentar!
In unserem beschaulichen Unternehmen ist es gerade etwas ungewohnt turbulent,
wir haben bei uns folgenden Fall:
Seit einigen Jahren(ich denke es sind wenigstens 10) bekommen Festländer(Insellage, einzige Verbindung durch die Deutsche Bahn) ihr Fahrkartengeld erstattet. Grund dafür sind die desolaten Zustände der Beförderung und die dadurch erfolgenden Nachteile (Verspätungen, Wartezeit auf dem Bahnsteig, Ausfall von Zügen, keine Möglichkeit den Arbeitsplatz zu erreichen bei Streik oder ähnlichem). Nun ist seit geraumer Zeit das 49,-€ Ticket am Start und dieses wird anstelle der Fahrkarte (erheblich teurer als 49,-€/ ca 150,-€) vergütet. Nun sind eine ganze Gruppe Kolleginnen und Kollegen auf mich/uns zugekommen. Wütend und aufgebracht. Das Ganze hat sich emotional hochgeschaukelt. Nun sind wir als BR am Zug. Nur so die richtig passende Gesetzesgrundlage fehlt mir. Das Netz sagt etwas über §612a BGB, §75 Abs.1 BetrVG.
Gilt hier der Gleichbehandlungsgrundsatz? Das Gesetz erscheint mir sehr schwammig und es dem Chef durchaus möglich diese Abrede in Einzelverträgen durchzusetzen? Bevor mich meine Kolleginnen und Kollegen erschlagen oder ich mit meinem Chef in den Ring steige, würde mich das grundlegend interessieren. Wie würdet Ihr argumentieren?
Update: Es beschweren sich die Nicht-Festländer im Sinne der Gleichbehandlung. Möchten einen Ausgleich für die Zahlung an die Festländer haben. Die Festländer bekommen durch das Deutschlandticket ja einen Mehrwert und beschweren sich nicht.
Community-Antworten (27)
27.03.2024 um 11:46 Uhr
Wenn ich Dich richtig verstehe, regen sich die Mitarbeiter auf, dass diese nur noch 49€ erstattet bekommen, anstelle von 150€?
Was ist jetzt Deine herangehensweise, findest Du die 49€ ok oder sagst Du, es müssen die 150€ sein?
Nicht vergessen, es besteht nur die Möglichkeit per Fahrt mit der DB und genau diese Fahrkarte stellt der AG kostenlos zur Verfügung. Die Sonderzahlung ist ja zweckgebunden und keine Prämienzahlung o.ä.
27.03.2024 um 11:49 Uhr
Nein, die Kollegen welche keine Fahrkarte bekommen regen sich auf. Nicht die, welche jetzt ein anderes Ticket bekommen.
27.03.2024 um 11:53 Uhr
Ich muss auch nochmal nachfragen: Die Fahrt ist jetzt mit dem 49 Euro Ticket möglich? Das wird vom AG bezahlt? Und früher betrugen die Fahrtkosten 150 Euro und wurden auch vom AG bezahlt?
27.03.2024 um 11:54 Uhr
Wieso Gleichbehandlungsgrundsatz wenn alle Festländer das Gleiche bekommen?
27.03.2024 um 11:57 Uhr
" Nun sind eine ganze Gruppe Kolleginnen und Kollegen auf mich/uns zugekommen. Wütend und aufgebracht."-> warum denn? Sie bekommen doch weiterhin ihr Ticket erstattet. Oder meins Du die Insulaner die kein Ticket bekommen, das diese wütend sind, da das 49€- Ticket auch anders als nur zur Arbeit genutzt werden kann? Die alte Fahrkarte war sicher Streckengebunden, oder?
27.03.2024 um 12:02 Uhr
Also nein, die Festländer beschweren sich nicht. Sondern die Insulaner die keine Tickets erhalten. Ja, die alte Fahrkarte war Streckengebunden.
27.03.2024 um 12:03 Uhr
Der AG vergütet, wenn ich es richtig verstehe, eine bestimmte Gruppe der Beschäftigte aus nachvollziehbaren und offen gelegte Grund die Kosten für Wohn-Werk-Verkehr (WWV). Bis jetzt per Bahn ca € 150, mit Einführung des Deutschlandstickets (und die Dauer dieses Tickets) die Kosten in Höhe von € 49.
Richtig?
Nun meint der Rest der Belegschaft, dass sie aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes ebenfalls einen anspruch auf diese Vergütung machen können und fordern den BR auf dies durchzusetzen.
Richtig?
Nun zitiere ich aus ein Urteil des BAGs vom 21.10.2009 – 10 AZR 664/08
"Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz gebietet dem Arbeitgeber, seine Arbeitnehmer oder Gruppen seiner Arbeitnehmer, die sich in vergleichbarer Lage befinden, bei Anwendung einer selbst gesetzten Regelung gleich zu behandeln. Damit verbietet der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht nur die willkürliche Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer innerhalb einer Gruppe, sondern auch eine sachfremde Gruppenbildung."
Das Urteil geht noch weiter ein auf wie so eine Gruppenbildung erfolgen sollte, wann was wie warum usw, wie das beim BAG üblich ist. Zusammenfassend und davon ausgehend, dass ich den Sachverhalt richtig erfasst habe, bezweifle ich in diesem Fall ob der Rest der Belegschaft tatsächlich Anspruch auf Erstattung der Fahrkosten WWV geltend machen können. Grund sehe ich hierin, dass der AG eine klar definierte Gruppe "Inselganger" gebildet hat und nur diese die Vergütung bekommen. Nicht "Inselgänger" gehören nicht zu dieser Gruppe und bekommen deswegen ihre WWV-Kosten nicht erstattet. Das mag man ungerecht finden, ist aber meiner Einschätzung nach legitim.
Ein weiteres Problem ist, dass der Anspruch -so es ihm dann gibt- ein indivualrechtliche ist und jeder einzelne diese in Prinzip selbst beim Arbeitgericht einklagen müsste. Dabei kann man sich mit dem AG einigen und sagen "Karlchen klagt, bekommt er recht, bekommen aber alle die WWV-Kosten erstattet, wenn nicht, dann eben nicht." Da Karlchen natürlich Mitgleid der Gewerkschaft ist, würde sein Rechtsschutz die Verfahrenskosten mit hoher Wahrscheinlichkeit übernehmen.
Das hindert euch els BR natürlcih nicht daran, sich mit dem Arbeitgeber am Tisch zu setzen und eine BV "WWV-Kosten" zu vereinbaren. So hebt ihr die Sache auf der Ebene wo der BR agiert.
27.03.2024 um 12:17 Uhr
GoergeElizabeth ich glaube Du musst hier noch ein paar fakten nachschieben sonst können wir nur raten! Wollen jetzt die von der Insel auch ein 49,- Euro Ticket oder wollen die vom Festland ihre 150 Euro weiterhin bekommen obwohl die Fahrkosten jetzt günstiger geworden sind?
27.03.2024 um 12:23 Uhr
Wie "Olav HB" schon deutlich gemacht hat, ist eine Ungleichbehandlung hier wohl sachlich gerechtfertigt und daher zulässig. Traurig, wenn sich eine Gruppe von Menschen hier so "anstellt". Die können ja gerne von der Insel runterziehen und die tägliche Fahrt auf sich nehmen.
27.03.2024 um 12:34 Uhr
Ich bin mir nicht sicher, ob sich die Insulaner über die Inselgänger aufregen oder die Inselgänger über die Tatsache, dass nicht weiterhin 150 Euro fließen.
Ist immer blöd, wenn der Fragesteller nach Fragestellung tot umfällt.
27.03.2024 um 12:45 Uhr
In Prizip ist es unerheblich welche der beide Gruppen sich aufregt und Gleichbehandlung verlangt, sie ist m.E. in diesem Fall aus sachliche Gründe nicht erforderlich. (Was euch als BR natürlich nie daran hindern sollte, sich mit dem AG am Tisch zu setzen und zu sehen, ob man für Allen was erreichen kann).
27.03.2024 um 12:50 Uhr
Upgrade im Text!!
27.03.2024 um 12:55 Uhr
Text ist upgedatet
27.03.2024 um 12:55 Uhr
Emotionalität ist häufig ein schlechter Berater - ist ja nicht kurz vor der Wahl.
Erstmal ist es wichtig auf welcher Basis diese Zusatzleistung angeboten wird. Gibt es eine Betriebsvereinbarung? Ist das Ticket Vertragsbestandteil?
Gleichbehandlung zündet hier nicht, weil Ungleiches verglichen wird.
27.03.2024 um 13:13 Uhr
Eine Betriebsvereinbarung gibt es nicht. Es ist ein freiwilliger Zusatz vom AG. Ich wüsste keine schriftliche Abmachung die es beinhaltet.
27.03.2024 um 13:41 Uhr
Ist aber schon doof, wenn die Festländer mit dem Ticket auch quer durch Deutschland fahren können auf Kosten des Arbeitgebers und die Insulaner müssen es sich selber kaufen. Wäre ja noch die Variante des Jobtickets möglich. Ich würde ne Betriebsvereinbarung aushandeln für ein Jobticket
27.03.2024 um 13:54 Uhr
pwrmac das ist eine Möglichkeit die man ins Auge fassen kann. Für mich aber gerade primär die Frage, ob der AG muss. Die meisten Antworten tendieren ja zu nein.
27.03.2024 um 13:59 Uhr
GeorgElisabeth, ich glaube, dein Problem erkannt zu haben. Wenn es so ist wie ich denke, könnte der Gleichbehandlungsgrundsatz durchaus verletzt sein.
Ich rekapituliere jetzt mal.
- Die Insulaner hatten vorher kein Problem mit der höheren Fahrtkostenerstattung, weil ja für die Festländer wirklich eine Erschwernis vorlag.
- Sie haben jetzt ein Problem mit dem vom AG stattdessen bezahlten 49,-€ Ticket, weil es die Festländer ja auch über den reinen Arbeitsweg hinaus nutzen können und sie nicht.
Wenn dem so ist, hat de AG hier wirklich ein Problem.
Waren Insulaner und Festländer vormals nicht miteinander vergleichbar und unterlagen somit nicht dem Gleichbehandlungsgrundsatz, so hat sich dieses jetzt geändert und der AG müsste aktiv werden. Ehrlich gesagt hat er sich damit auch selbst einen Bärendienst erwiesen. Da sich mit der Einführung des 49,-€ Tickets im Grunde ja die Kostenmäßige Erschwernis der Festländer geändert hat, er ja auch dabei spart, sollte er jetzt besser beigehen, und allen so ein Ticket geben.
Das Problem ist hier leider die Art der Erstattung. Würde der AG hier jetzt eine Erschwerniszulage von 50 Euro für die Festländer ausloben und nicht das Ticket erstatten, hätte keiner was zu Meckern. Da kann man mal sehen, wie Teuer oder Wertvoll ein Euro sein kann.
27.03.2024 um 14:06 Uhr
Ich sehe es anders wie Kucki! Nur weil das Ticket auch noch außerhalb des Anfahrweges genutzt werden kann bedeutet dies nicht, dass sich die Gruppe geändert hat und eine Ungleichbehandlung vorliegt.
27.03.2024 um 14:26 Uhr
Ich sehe das genauso wie Moreno.
Wenn bei uns Monats-Fahrkarten für den ÖNPV erstattet werden, kann ich mit diesem Ticket ja auch kreuz und quer durch die Stadt fahren. Ich sehe ebenfalls keine Ungleichbehandlung.
27.03.2024 um 14:31 Uhr
Die Gruppe braucht sich ja auch nicht zu ändern. Da hier zwar nur ein kleiner, aber immerhin ein Wertevorteil für nur eine Gruppe vorliegt, ist im Grunde, zumindest nach BAG, der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt. BAG, 26.04.2016 - 1 AZR 435/14
27.03.2024 um 14:31 Uhr
Jetzt mal völlig weg von der rechtlichen Lage kann ich zumindest auf der menschlichen Seite das Anliegen der Inselbewohner nachvollziehen und das wäre auch der Ansatz mit dem ich argumentieren würde wenn es keine rechtliche Grundlage gibt. Er hat bei den Festlandbewohnern 101 Euro eingespart pro person ob es nicht Sinn machen würde das Ticket auch den Inselbewohnern zukommen zu lassen schon allein um des Betriebsfriedens willen.
27.03.2024 um 14:33 Uhr
Sehe ich auch als das einzig vernünftige an.
27.03.2024 um 15:13 Uhr
Kucki vergleicht wieder Äpfel mit Birnen! In dem Urteil ging es darum, dass LKW Fahrer weniger Sonderzahlung wie andere Mitarbeiter bekommen also überhaupt nicht vergleichbar mit dem Fall hier!
27.03.2024 um 15:18 Uhr
Okay, ein nice-to-have wie gesagt steht auf einem anderen Blatt, in Verhandlung sind wir bereits. Es geht darum ob und wer da eingreift.
27.03.2024 um 16:37 Uhr
"Kucki vergleicht wieder Äpfel mit Birnen!"
Sehe ich auch so.
"In dem Urteil ging es darum, dass LKW Fahrer weniger Sonderzahlung wie andere Mitarbeiter bekommen also überhaupt nicht vergleichbar mit dem Fall hier!"
Jein! Im Grunde gebe ich Dir recht, wobei es aber egal wäre, ob Fernfahrer oder nicht.
"Da hier zwar nur ein kleiner, aber immerhin ein Wertevorteil für nur eine Gruppe vorliegt, ist im Grunde, zumindest nach BAG, der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt. BAG, 26.04.2016 - 1 AZR 435/14"
Absolut NEIN!
Es wird darauf hingewiesen, das die Gruppen sachlich gerechtfertigt ungleich sein müssen. Das waren sie im entschiedenen Fall nicht. In unserem hier sehe ich durchaus 2 unterschiedliche Gruppen, die man dann eben auch unterschiedlich behandeln darf.
28.03.2024 um 09:19 Uhr
Die Nicht-Insulaner haben nach wie vor keine andere Möglichkeit als mit der Bahn nach Sylt zu kommen. Nicht zu Fuß, nicht mit dem Fahrrad, und mit dem Auto nur huckepack auf dem Autozug. Und dann noch über den Weg mit dem Auto nach Römö und von dort mit der Fähre nach Sylt...
Die Rahmenbedingungen haben sich nicht geändert, denn die Verkehrssituation mit der Bahn ist auch nicht angenehmer geworden - es fallen weiterhin Züge aus, sind überfüllt und/oder verspätet... Wozu die Aufregung? Irgendwie ist das so wie die Kollegen, die ihren Kollegen mit SB die 5 Tage Sonderurlaub neiden und dabei vergessen, dass diese oft genug für Arzttermine draufgehen...
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