Gleichbehandlungsgrundsatz bei Lohnerhöhungen
Hallo zusammen, unser AG (nicht tarifgebunden, wir existieren erst 2,5 Jahre) hat Anfang 05 allen Beschäftigten, die damals 1 Jahr (oder länger) in der Firma waren, eine Lohnerhöhung gewährt. Aufgrund der wirtschaftlichen Lage (...) gab es später keine Lohnerhöhungen mehr. Ende des Jahres 05 konnten wir (BR) erreichen, daß uns der AG eine mündliche Zusage gab, auch den später eingestellten Besch. jeweils nach einem Jahr die gleiche Lohnerhöhung zu geben. Da im Jan.06 diese Lohnerhöhung für den Dezember-Lohn noch nicht gezahlt wurde, fragten wir bei der GL nach und erhielten zur Antwort, daß es keine Vereinbarung mit dem BR über den Zeitpunkt, ab wann die Lohnerhöhung gezahlt wird, gäbe und außerdem erhalten nur die MA, die zum 1.12.05 ein Jahr in der Fa. waren, die Lohnerhöhung. Da es sich bei der Gewährung der Lohnerhöhung um einen erheblichen Prozentsatz an Mitarbeitern handelt, sehe ich den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt - ist das so und was kann der BR tun??
viele Grüße Dirk
Community-Antworten (2)
30.01.2006 um 16:11 Uhr
- künftig keine mündlichen Abreden treffen.
- Darauf achten, dass keine Regelungen getroffen werden, die dem Tarifvorbehalt des § 77 Abs 3 BetrVG unterliegen (hier aber möglicher Weise nicht gegeben, da es ja wohl um eine Art "Zulage" wegen Betriebszugehörigkeit geht?).
- Haustarif anstreben (Gewerkschaft ins Haus holen)
31.01.2006 um 08:50 Uhr
Danke Viktor
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