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Dieser Beitrag ist vor 2 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Von 4 Schicht auf 3 Schicht

H
HeinrichAdler
Mrz 2024 bearbeitet

Unsere Firma verlagert einige Abteilungen von 4-Schicht auf 3-Schicht.

Dies wird ohne Ausgleichszahlung erfolgen.

Hintergrund:

Die momentane Auftragslage ist nicht optimal, daher werden verschiedene Abteilungen umstrukturiert, um kosten einzusparen.

Es wird keine Ausgleichszahlung geben, aber es wird zweimal im Monat samstags gearbeitet. Dadurch könnte der Lohn fast gleich bleiben.

Freischichten werden komplett gestrichen.

Der Betriebsrat stimmt dem zu.

Kann ich etwas dagegen machen?

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Community-Antworten (6)

C
celestro

21.03.2024 um 01:30 Uhr

Wo ist dabei denn überhaupt das Problem?

J
jutti1965

21.03.2024 um 07:29 Uhr

Nein kannst du nicht es sei denn in deinem AV steht genau deine Arbeitszeit und deine 4 Schichten drin.

H
HeinrichAdler

21.03.2024 um 15:45 Uhr

Mein Problem besteht darin, dass ich natürlich mit dem Geld rechne und aus diesem Grund das Arbeitsverhältnis begonnen habe.

Ich glaube nicht, dass die vier Schicht im Arbeitsvertrag enthalten war. Ich werde mal nachsehen.

Zur gelöschten Nachricht: Es geht nicht darum, etwas zu verlangen, für das man nicht gearbeitet hat, sondern vielmehr um ein eventuelles Recht, nicht alles hinzunehmen. Aufgrund verschiedener Umstände verdienen wir bereits weniger als den Tariflohn, daher ist es unlogisch, dass der Arbeitnehmer noch weniger verdient um die Gewinnspanne zu erhöhen.

ALLGEMEIN: Das Internet ist voll von Menschen, die glauben, etwas zu wissen, deshalb habe ich hier mal gefragt.

Vielen Dank für Ihre Antworten

C
celestro

21.03.2024 um 15:47 Uhr

Bin irgendwie verwirrt ... im Eingangspost heißt es doch:

"Dadurch könnte der Lohn fast gleich bleiben."

klang halt so, als wäre keine große Einbuße zu erwarten.

Zum ursprünglichen Thema:

Es ist eine unternehmerische Entscheidung, von 4 auf 3 Schichten zu gehen. Und der BR wurde ja auch beteiligt. Dagegen argumentieren könnte man höchstens mit der Gesundheit der AN, sofern diese durch den Schichtplan besonders belastet werden würde.

H
HeinrichAdler

21.03.2024 um 16:09 Uhr

Meine normale Arbeitszeit besteht darin, 7 Tage zu arbeiten und zwei Tage frei zu haben, sowie ein freies Wochenende im Monat. Dadurch ergeben sich zusätzliche Freischichten im Jahr.

Jetzt sollen wir 22 Tage in 4 Wochen arbeiten, ohne Freizeitausgleich zu erhalten.

Zusammengefasst für 4 Wochen:

4 Schichten á 7 Tage frei + ca. 2 Tage Freischicht

Jetzt haben wir 6 Tage frei und finanzielle Einbußen (Zulage am Sonntag steuerfrei).

Um mein Geld zu verdienen, muss ich mehr arbeiten, so sehe ich das. Zusammenfassend muss ich also alles akzeptieren.

X
XYZ68

22.03.2024 um 14:00 Uhr

Zulagen für Son- und Feiertage sowie für Schichten sind nur dann fällig, wenn sie auch anfallen. Wenn der Arbeitgeber die Maschinen nicht mehr in 24/7 benötigt, gibt es ein anderes Schichtmodell. Dagegen kann auch der BR nicht wirklich etwas tun. Wir bemühen uns, das Wochenende von Arbeit frei zu halten.

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