Erstellt am 21.03.2024 um 00:30 Uhr von celestro
Wo ist dabei denn überhaupt das Problem?
Erstellt am 21.03.2024 um 06:29 Uhr von jutti1965
Nein kannst du nicht es sei denn in deinem AV steht genau deine Arbeitszeit und deine 4 Schichten drin.
Erstellt am 21.03.2024 um 06:47 Uhr von Tagträumer_9
Diese Antwort wurde von "Administrator" gelöscht.
Erstellt am 21.03.2024 um 14:45 Uhr von HeinrichAdler
Mein Problem besteht darin, dass ich natürlich mit dem Geld rechne und aus diesem Grund das Arbeitsverhältnis begonnen habe.
Ich glaube nicht, dass die vier Schicht im Arbeitsvertrag enthalten war. Ich werde mal nachsehen.
Zur gelöschten Nachricht: Es geht nicht darum, etwas zu verlangen, für das man nicht gearbeitet hat, sondern vielmehr um ein eventuelles Recht, nicht alles hinzunehmen. Aufgrund verschiedener Umstände verdienen wir bereits weniger als den Tariflohn, daher ist es unlogisch, dass der Arbeitnehmer noch weniger verdient um die Gewinnspanne zu erhöhen.
ALLGEMEIN:
Das Internet ist voll von Menschen, die glauben, etwas zu wissen, deshalb habe ich hier mal gefragt.
Vielen Dank für Ihre Antworten
Erstellt am 21.03.2024 um 14:47 Uhr von celestro
Bin irgendwie verwirrt ... im Eingangspost heißt es doch:
"Dadurch könnte der Lohn fast gleich bleiben."
klang halt so, als wäre keine große Einbuße zu erwarten.
Zum ursprünglichen Thema:
Es ist eine unternehmerische Entscheidung, von 4 auf 3 Schichten zu gehen. Und der BR wurde ja auch beteiligt. Dagegen argumentieren könnte man höchstens mit der Gesundheit der AN, sofern diese durch den Schichtplan besonders belastet werden würde.
Erstellt am 21.03.2024 um 15:09 Uhr von HeinrichAdler
Meine normale Arbeitszeit besteht darin, 7 Tage zu arbeiten und zwei Tage frei zu haben, sowie ein freies Wochenende im Monat. Dadurch ergeben sich zusätzliche Freischichten im Jahr.
Jetzt sollen wir 22 Tage in 4 Wochen arbeiten, ohne Freizeitausgleich zu erhalten.
Zusammengefasst für 4 Wochen:
4 Schichten á 7 Tage frei + ca. 2 Tage Freischicht
Jetzt haben wir 6 Tage frei und finanzielle Einbußen (Zulage am Sonntag steuerfrei).
Um mein Geld zu verdienen, muss ich mehr arbeiten, so sehe ich das. Zusammenfassend muss ich also alles akzeptieren.
Erstellt am 22.03.2024 um 13:00 Uhr von xyz68
Zulagen für Son- und Feiertage sowie für Schichten sind nur dann fällig, wenn sie auch anfallen. Wenn der Arbeitgeber die Maschinen nicht mehr in 24/7 benötigt, gibt es ein anderes Schichtmodell. Dagegen kann auch der BR nicht wirklich etwas tun. Wir bemühen uns, das Wochenende von Arbeit frei zu halten.