Erstellt am 02.02.2017 um 07:37 Uhr von gironimo
Ihr stimmt erst einmal dem Dienstplan nicht zu und versucht durch Gespräche mit dem AG eine Lösung hin zu bekommen.
Erstellt am 03.02.2017 um 10:34 Uhr von Hoppel
@ zweibuben
LAG Köln, 29.07.2010, 7 Sa 240/10
"Allein aus dem Umstand, dass ein Arbeitgeber über lange Jahre keinen Gebrauch davon gemacht hat, sein Weisungsrecht in anderer Weise auszuüben, kann noch nicht auf den Willen zum Rechtsverzicht geschlossen werden bzw. auf den Willen, die tatsächliche Handhabung zum allein verbindlichen Arbeitsvertragsinhalt machen zu wollen.
[...]
Grundsätzlich hat der Arbeitgeber, wie aus § 106 S. 1 GewO folgt, sein Weisungsrecht hinsichtlich der Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen auszuüben, d. h. er hat nicht nur seine eigenen betrieblichen Interessen im Auge zu behalten, sondern auch erkennbare berechtigte Interessen des Arbeitnehmers in Rechnung zu stellen. "
Bedeutet, dass der Kollege nicht zwingend darauf bestehen kann, in nur einer Schicht eingesetzt zu werden, wenn im Arbeitsvertrag 3-Schicht-Arbeit vereinbart ist.
Welche berechtigten Interessen kann denn der Kollege geltend machen, auch weiterhin in nur einer Schicht eingesetzt zu werden?
Und wie begründet der AG sein betriebliches Interesse, den Kollegen nach 10 Jahren 1-Schicht in 3-Schicht umsetzen zu wollen?
Erstellt am 03.02.2017 um 12:33 Uhr von LaWaZi
Wo ist genau Euer Problem, ich verfolge Eure Fragestellung seit einigen Tagen, vielleicht kann man Euch besser helfen!