Ein MA war vier Wochen krankgeschrieben. Er hatte vor zwei Wochen den AG mitgeteilt, dass er am nächsten Tag kommen würde. Danach wurde er für weitere zwei Wochen krankgeschrieben. Er hatte vor lange Urlaub ab Dienstag nächste Woche drei Wochen Urlaub gebucht.

Wir wissen, dass ein MA von Krankheit im Urlaub gehen kann. Wir kennen auch die gesundheitlichen Umständen dieses MAs. Er ist zudem schwerbehindert. Der AG hatte ihm schon im Auge für eine Änderungskündigung, deshalb beobachten wir es noch genauer.

Muss dieser MA sich heute melden (sein letzter Krankheitstag) und sagen, dass er gesund ist. Und mitteilen, dass er im Urlaub fährt, oder muss er gar nichts beachten und einfach im Urlaub fahren?