Erstellt am 18.04.2019 um 09:58 Uhr von wdliss
Eine Pflicht sich Gesund zu melden gibt es nicht.
Erstellt am 20.04.2019 um 21:27 Uhr von Dummerhund
Warum aber hatte dieser MA sich vor 14 Tagen von einem auf dem anderen Tag , das er wieder arbeiten kommt und nun erscheint es hier als Problem?
Erstellt am 20.04.2019 um 22:26 Uhr von nicoline
*Muss dieser MA sich heute melden (sein letzter Krankheitstag) und sagen, dass er gesund ist. Und mitteilen, dass er im Urlaub fährt, oder muss er gar nichts beachten und einfach im Urlaub fahren.*
Er MUSS sich nicht gesund melden. Er kann sich aber gesund melden. Entgegenkommend zu sein ist keine Straftat. Der AG weiß dann ganz sicher, dass der AN dieses Mal wirklich gesund ist und er den Urlaub auch gewähren kann, was ja nur möglich ist, wenn er gesund ist.
Erstellt am 21.04.2019 um 00:50 Uhr von celestro
"Warum aber hatte dieser MA sich vor 14 Tagen von einem auf dem anderen Tag , das er wieder arbeiten kommt und nun erscheint es hier als Problem?"
Was immer es auch ist ... ich würde es nicht mehr nehmen. ;-))))