MA 4 WO krank; danach 3 Wo Urlaub
Ein MA war vier Wochen krankgeschrieben. Er hatte vor zwei Wochen den AG mitgeteilt, dass er am nächsten Tag kommen würde. Danach wurde er für weitere zwei Wochen krankgeschrieben. Er hatte vor lange Urlaub ab Dienstag nächste Woche drei Wochen Urlaub gebucht.
Wir wissen, dass ein MA von Krankheit im Urlaub gehen kann. Wir kennen auch die gesundheitlichen Umständen dieses MAs. Er ist zudem schwerbehindert. Der AG hatte ihm schon im Auge für eine Änderungskündigung, deshalb beobachten wir es noch genauer.
Muss dieser MA sich heute melden (sein letzter Krankheitstag) und sagen, dass er gesund ist. Und mitteilen, dass er im Urlaub fährt, oder muss er gar nichts beachten und einfach im Urlaub fahren?
Community-Antworten (4)
18.04.2019 um 11:58 Uhr
Eine Pflicht sich Gesund zu melden gibt es nicht.
20.04.2019 um 23:27 Uhr
Warum aber hatte dieser MA sich vor 14 Tagen von einem auf dem anderen Tag , das er wieder arbeiten kommt und nun erscheint es hier als Problem?
21.04.2019 um 00:26 Uhr
Muss dieser MA sich heute melden (sein letzter Krankheitstag) und sagen, dass er gesund ist. Und mitteilen, dass er im Urlaub fährt, oder muss er gar nichts beachten und einfach im Urlaub fahren. Er MUSS sich nicht gesund melden. Er kann sich aber gesund melden. Entgegenkommend zu sein ist keine Straftat. Der AG weiß dann ganz sicher, dass der AN dieses Mal wirklich gesund ist und er den Urlaub auch gewähren kann, was ja nur möglich ist, wenn er gesund ist.
21.04.2019 um 02:50 Uhr
"Warum aber hatte dieser MA sich vor 14 Tagen von einem auf dem anderen Tag , das er wieder arbeiten kommt und nun erscheint es hier als Problem?"
Was immer es auch ist ... ich würde es nicht mehr nehmen. ;-))))
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