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Schichtmodell 4 statt 3-Schicht; BR und Belegschaft dagegen - können wir vorgehen?

L
lighterkek
Jan 2018 bearbeitet

moin erstmal unsere produktionsmitarbeiter arbeiten laut arbeitsvertrag in 3 schichtsystem, 6 tage woche 180 stunden im monat. jetzt möchte die geschäftsleitung ab dem nächsten monat das wir in 4 schichtsytem arbeiten, dás heisst: 2 tage früh 2 tage spät 2 tage nacht und dann 2 tage frei. wir als br sind dagegen, und die belegschaft möchte es auch nicht, was können wir als br tun, damit wir weiterhin wie gewohnt in 3 schichtsystem arbeiten, wie können wir vorgehen,

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Community-Antworten (2)

I
Immie

28.02.2008 um 22:30 Uhr

@lighterkek §87 Abs 1 Nr 2...Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit... Er kann anfangen mit euch zu verhandeln, zur Not bis zur Einigungsstelle.

DAH
Der alte Heini

29.02.2008 um 00:06 Uhr

lighterkek Sicherlich ist diese Maßnahme gem. § 87 Abs.1, Ziffer 2 BetrVG Mitbestimmungspflichtig und darf nicht, solange mit dem BR keine Einigung erzielt wird, umgesetzt werden. Aber da in den Arbeitsverträgen ein 3 Schichtsystem, 6 Tage/Woche bei 180 Std/Monat vereinbart wurde, muss der AG sich unabhängig vom Verfahren mit dem BR von jedem AN die Zustimmung einholen oder aber eine Änderungskündigung aussprechen.

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