Hallo zusammen,

in unserem Betrieb kommen wir in einzelnen Abteilungen mit einer 37,5h Woche im 3 -Schichtbetrieb (geregelt in einer BV) nicht mehr aus. Es wird nahezu durchgängig an Samstagen und Sonntag Nachts ab 22.00Uhr auf freiwilliger Basis gearbeitet.

Die GL möchte daher auf ein 4-Schicht Modell wechseln. Dieses würde eine Regelarbeitszeit von Sonntag 22.00 bis Samstag 14.00 Uhr vorsehen. In diesem Modell würde allerdings lediglich eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 34h erreicht werden.

Ist dies überhaupt zulässig ?

Der Tarifvertrag gibt eine 35h Woche vor.
Die GL geht davon aus, dass die fehlende Stunde pro Woche über Urlaubs- und Krankheitsvertretungen über das Jahr hin ausgeglichen wird.

Über sachdienliche Kommentare würde ich mich freuen.