Erstellt am 09.05.2017 um 19:26 Uhr von gironimo
Sicher, das ist der richtige Schritt.
Vielleicht weißt ihr ihn noch einmal auf den genauen Wortlaut im § 80 Abs. 2 BetrVG hin.
Warum ihr euer Recht ausüben wollt, ist nicht erforderlich.
Erstellt am 10.05.2017 um 07:48 Uhr von Nordling
Guten Morgen Westhoff,
es muss nicht immer gleich der Stress mit Arbeitsgericht sein. Bei uns war es ähnlich bis wir auf einem Seminar einen sehr netten und kompetenten Anwalt für Arbeitsrecht kennengelernt haben. Er bot uns seine Hilfe an und seit dem klappt es einigermaßen bei uns. Wir haben ihn einfach angerufen, er hat ein nettes Schreiben mit offiziellem Briefkopf und einer kurzen Beschreibung der zu erwartenden Konsequenzen an den AG geschickt. Nachdem der AG sich ausgetobt hatte bekam er kalte Füße und seit der Zeit klappt es eigentlich ganz gut bei uns
Erstellt am 10.05.2017 um 08:00 Uhr von stehipp
Morgen,
ich sehe das wie Nordling.
Wenn der AG sich quer stellt, informiert ihn, dass ihr einen Anwalt einschalten werdet. weist ihn auf die anfallenden Kosten hin, und das diese vom AG zu tragen sind.
Wahrscheinlich wird er schon hier einlenken. Ansonsten muss er eben die Schatulle aufmachen.