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Einsicht in Gehaltslisten

W
Westhoff
Jan 2018 bearbeitet

Unser Gremium hat ordnungsgemäß die Einsichtnahme in die Lohn- und Gehaltlisten beschlossen, das dem AG mitgeteilt und um eine Terminbestätigung eines angemessen einberaumten Termins gebeten. Hier gab es noch eine kurze Rückfrage seitens des AG, warum und wozu überhaupt, was fundiert beantwortet wurde.

Darauf hin würde der Terminvorschlag ignoriert! Darauf habe ich nun hingewiesen und einen zweiten Vorschlag unterbreitet.

Welcher Weg wäre einzuschlagen, wenn der AG hier wieder nicht reagiert? Der Gang zum Arbeitsgericht?

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Community-Antworten (3)

G
gironimo

09.05.2017 um 21:26 Uhr

Sicher, das ist der richtige Schritt.

Vielleicht weißt ihr ihn noch einmal auf den genauen Wortlaut im § 80 Abs. 2 BetrVG hin.

Warum ihr euer Recht ausüben wollt, ist nicht erforderlich.

N
Nordling

10.05.2017 um 09:48 Uhr

Guten Morgen Westhoff,

es muss nicht immer gleich der Stress mit Arbeitsgericht sein. Bei uns war es ähnlich bis wir auf einem Seminar einen sehr netten und kompetenten Anwalt für Arbeitsrecht kennengelernt haben. Er bot uns seine Hilfe an und seit dem klappt es einigermaßen bei uns. Wir haben ihn einfach angerufen, er hat ein nettes Schreiben mit offiziellem Briefkopf und einer kurzen Beschreibung der zu erwartenden Konsequenzen an den AG geschickt. Nachdem der AG sich ausgetobt hatte bekam er kalte Füße und seit der Zeit klappt es eigentlich ganz gut bei uns

S
stehipp

10.05.2017 um 10:00 Uhr

Morgen,

ich sehe das wie Nordling. Wenn der AG sich quer stellt, informiert ihn, dass ihr einen Anwalt einschalten werdet. weist ihn auf die anfallenden Kosten hin, und das diese vom AG zu tragen sind. Wahrscheinlich wird er schon hier einlenken. Ansonsten muss er eben die Schatulle aufmachen.

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