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Einsicht Gehaltslisten

D
Der_Seby
Feb 2024 bearbeitet

Hallo, wir sind ein Br in der ersten Amtszeit und wollen nun das erste mal Einsicht in die Lohnlisten nehmen. Jedoch stellt sich die Frage, worauf sollten wir hier genau achten? Klar geht es um Lohngerechtigkeit, aber wie kann ich dies aus dem Lohnablesen, wenn die Eingruppierung ins hauseigenen System teilweise vielleicht nicht bekannt ist. Welche Informationen sollten wir zusätzlich von unserem AG einholen um hier gut agieren zu können?

vielen Dank für die Hilfestellung.

31002

Community-Antworten (2)

C
celestro

13.02.2024 um 12:40 Uhr

Ihr dürft nicht "einfach so reingucken". Also wenn ihr nicht in der Lage seid, die entsprechende Beurteilung vorzunehmen, dann müsst Ihr vorher entsprechende Infos einholen.

GZ
Gerhard Z.

13.02.2024 um 17:50 Uhr

Der Einblick in die Bruttolohngehaltslisten steht Euch zu, dennoch solltet Ihr Euch fragen warum Ihr es machen wollt? Machtspiel? Ein besonderes Überwachungsbedürfnis nach § 80 BetrVG müsst Ihr nicht darlegen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten: die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Beachtung des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes, werden die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze und Tarifverträge durchgeführt? Undundund....??? Wenn man es richtig macht, kann es sehr Zeitaufwendig sein. https://www.betriebsrat.de/betriebsratslexikon/br/bruttolohn-und-gehaltslisten

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