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Einsicht in die Gehaltslisten

H
Heiki
Apr 2023 bearbeitet

Hallo zusammen,

Können wir beim AG Einsicht in die Gehaltslisten verlangen? Hintergrund ist der, weil sie sehen wollen ob z.B Männer und Frauen bei gleicher Tätigkeit das gleiche Entgelt beziehen. Wir haben viele Kollegen die, Außertariflich eingruppiert werden. Der eine verdient mehr als der andere. Müssen wir auch bei den Mitarbeitern auf das gleiche Entgelt bestehen? Und Müssen wir einen Grund für die Einsicht nennen oder vorher einen Beschluss dazu fassen?

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Community-Antworten (2)

C
celestro

28.04.2023 um 00:45 Uhr

Der BR handelt nur im Rahmen von vorher gefassten Beschlüssen. Nein, einen Grund müsst ihr nicht nennen und ja, im Rahmen seiner Arbeit darf der BR in die Gehaltslisten gucken:

https://www.betriebsrat.de/betriebsratslexikon/br/bruttolohn-und-gehaltslisten

H
Heiki

28.04.2023 um 22:35 Uhr

Vielen Dank!

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