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Einsicht in Gehaltslisten

DK
djani kovac
Jun 2020 bearbeitet

Hallo Zusammen,

unser Arbeitgeber, hat alle Mitarbeiter schriftlich darüber informiert, dass der Betriebsrat Einsicht in die Gehaltslisten haben möchte.

Darf der Arbeitgeber so etwas oder ist das evtl. schon Behinderung der Betriebsratstätigkeit?

Vielen Dank für eure Antworten im voraus.

PS: Ich habe selbstverständlich schon unsere Anwältin beauftragt zu prüfen, ob wir gegen diese Vorgehensweise etwas unternehmen können.

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Community-Antworten (10)

C
celestro

23.06.2020 um 09:35 Uhr

Naja ... der BR darf in die Listen gucken. Würde mich wundern, wenn die Information, dass der BR das auch wirklich machen möchte "eine Behinderung" darstellen würde.

Wenn der BR rein geschaut hat ... würde er die MA ja auch darüber informieren, oder?

U
UdoWoe

23.06.2020 um 09:38 Uhr

Eure Anwältin wird euch schon (hoffentlich) richtig unterrichten. Grundätzlich soll der AG dies doch machen. Wo ist das Problem? Unsere Kolleginnen und Kollegen wissen, dass wir als BR Einsicht in die Gehaltslisten haben. Man kann dies auch wunderbar begründen, nämlich damit, das wir schauen ob vorhandene Gehaltsstrukturen eingehalten werden, bzw. ob "gerechte" bzw. faire Bezahlungen erfolgen (Soweit als möglich). Ihr habt genügend Argumentation euren KollegInnen gegenüber die Einsichtsnahme positiv zu vermitteln. Verhindern können Sie das sowieso nicht. Ein Einsichtsrecht habt ihr. Ob die Art und Weise des AG so in Ordnung ist, dass wäre mir erst einmal egal.

U
UdoWoe

23.06.2020 um 09:39 Uhr

@celestro: Wie will der BR die MA über die Gehaltslisten unterrichten? Ich würde mich da sehr zurückhalten. Ich kann ja nicht zu MA1 gehen und sagen, MA2 verdient aber x-€ mehr wie du. Wie willst du das machen?

C
celestro

23.06.2020 um 09:55 Uhr

Du solltest meinen Satz vielleicht nochmal in Ruhe lesen. Davon, das der BR über den INHALT informieren soll, habe ich rein gar nichts geschrieben.

U
UdoWoe

23.06.2020 um 09:59 Uhr

@celestro: Wieso sollte ich die MA darüber informieren, dass ich als BR in die Listen geschaut habe? Dies interessiert den MA überhaupt nicht, der will nur wissen was sein Kollege/Kollegin verdient. Dann halte ich besser den Mund und sage nichts. Jedenfalls könnte man deine Aussage auch falsch verstehen.

K
kratzbürste

23.06.2020 um 10:14 Uhr

Zu hinterfragen wäre doch, was denkt sich der AG bei dieser Information. Er informiert die AN ja auch nicht darüber, ob der BR andere Rechte ausübt. Aus meiner Sicht ein Problem, das nicht juristisch sondern betriebspolitisch angegangen werden muss.

E
enigmathika

23.06.2020 um 10:50 Uhr

@Kratzbürste Erstaunlich viele Mitarbeiter wollen nicht, dass der Betriebsrat ihr Gehalt kennt, warum auch immer. Manche befürchten anscheinend, dass man ihnen etwas wegnimmt, wenn sie "zu viel" verdienen, oder der Kollege dann ebenfalls mehr Geld bekommt. Als wir Einsicht gefordert hatten, hat der AG ähnlich reagiert. Er hat die Mitarbeiter informiert, aber auch gleich dazu geschrieben, dass er das "doof" findet und dass die MA sich melden sollen, wenn sie das nicht wünschen. Da war was los!

Wir haben dann in einer E-Mail an alle erklärt, warum wir das machen, und dass wir das Recht dazu haben. Aber die Geschichte hat viel kaputt gemacht.

Gruß Enigmathika

D
DummerHund

23.06.2020 um 11:22 Uhr

Als BR würde ich hier in die Offensive gehen. Folgendes Wissen würde ich mir zu nutzen machen. https://www.hensche.de/betriebsrat-steht-einsicht-in-gehaltslisten-mit-arbeitnehmernamen-zu-lag-niedersachsen-12-tabv-23-18-11.01.2019-18.10.html

Daraus würde ich einen Text schreiben für die Belegschaft und öffentlich an BR Brett hängen. So erklärt man warum der BR dies überhaupt machen will. Erklärt man eine Belegschaft auf so einem Weg öfters mal, kann dies auch zu einer Engeren Bande zwischen Belegschaft und BR führen. Die Belegschaft sieht dann auch das oftmals mehr dahinter steckt und der BR sich nicht nur zum Kaffee trinken trifft.

C
celestro

23.06.2020 um 11:40 Uhr

"Wieso sollte ich die MA darüber informieren, dass ich als BR in die Listen geschaut habe?"

Weil ein BR hin und wieder Betriebsversammlungen durchführt und dort über die BR-Arbeit informiert?

"Jedenfalls könnte man deine Aussage auch falsch verstehen."

Eigentlich nicht ... aber oftmals geben sich Menschen viel Mühe ... bei sinnlosen Dingen.

G
ganther

23.06.2020 um 18:15 Uhr

ich würde mich als BR auch mal fragen, warum ich eine Behinderung der BR-Arbeit in einer Information des AGs sehe, meine gesetzlichen Rechte und Aufgaben wahrzunehmen. Wenn man als BR seine Kollegen über die Aufgaben und damit auch Arbeit des BR sauber unterrichtet, dann dürfte eine solche Info kein Problem darstellen.

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