Erstellt am 26.05.2011 um 12:29 Uhr von DonJohnson
*Ich finde das irgendwie nicht in Ordnung, pauschal alles Gehaltslisten anzufordern. *
der BRV darf sich sogar Notizen machen ;-)
Erstellt am 26.05.2011 um 12:35 Uhr von julie
Kann sich der AN dagegen wehren?
Erstellt am 26.05.2011 um 12:35 Uhr von mischkabär
Wie soll der BR denn sonst überprüfen können, ob die Mitarbeiter entsprechend ihrer Qualifikation und Tätigkeit richtig eingestuft bzw. bezahlt werden?
Erstellt am 26.05.2011 um 12:37 Uhr von DonJohnson
*Kann sich der AN dagegen wehren?*
Nein...
Wieso hast du damit ein Problem? Der BR muß Einsicht in die Gehaltslisten haben... unter anderem einen Grund hat mischkabär genannt...
Erstellt am 26.05.2011 um 12:38 Uhr von mischkabär
,, Kann sich der AN dagegen wehren?"
Nein
Erstellt am 26.05.2011 um 12:42 Uhr von nichtwissender
@ Julie
Das ist ganz klar auch im § 80 Abs. 2 BetrVG geregelt.
Da ich annehme das du kein BRM bist hier ein link zu dem §
http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__80.html
Gruß
Nichtswissender
Erstellt am 26.05.2011 um 12:45 Uhr von julie
Im Einzelfall kann ich das verstehen, aber alle Gehaltslisten pauschal anzufordern, finde ich nicht in Ordnung. Zumal ich nicht das Gefühl habe, dass es hier um Prüfung der Gehälter geht. Naja also kann man sich nicht wehren, selbst wenn man persönliche Gründe hat? Z.B. dass man kein gutes Verhältnis mit der BR Vorsitzenden hat? Und schon mehrmals Druck auf die Person ausgeübt wurde?
Erstellt am 26.05.2011 um 12:52 Uhr von DonJohnson
Wenn der BR nicht alle Lohn- und Gehaltslisten einsieht, wie soll er entscheiden, ob alles ok ist und keiner warum auch immer benachteiligt wird???
wer übt Dtruck auf wen aus? und wie?
Erstellt am 26.05.2011 um 13:53 Uhr von mischkabär
Wie ich das jetzt sehe geht es um persönliche Befindlichkeiten zwischen julie und BRV.
Solche Sachen kann das BetrVG natürlich nicht regeln.
Tut mir leid julie aber du wirst wohl damit leben müssen, dass dein (,,unbeliebter") BRV weiß, was du verdienst.
Erstellt am 26.05.2011 um 15:45 Uhr von rkoch
Nebenbei Bemerkt:
Der Betriebsrat hat zwar grundsätzlich das Recht Einblick in die Lohn- und Gehaltslisten zu nehmen, allerdings hat er auch die Pflicht die AN über seine Arbeit zu informieren, z.B. auf der Betriebsversammlung.
Also @julie
Wenn Dich der Umstand das der Betriebsrat Einsicht genommen hat anstinkt, kannst Du ja mal verlangen das der BR sich dazu äußert WARUM er das getan hat und zu welchem Ergebnis diese Einsicht geführt hat. Natürlich nicht wie viel die anderen verdienen, aber was er bzgl. Lohngerechtigkeit, Gleichstellung der Frauen (Zitat §45 BetrVG: Themen der Betriebsversammlungen: "Die Betriebsversammlungen können Angelegenheiten (...) der Gleichstellung von Frauen und Männern (...)"), etc. herausgefunden hat. Falls er die Einsicht aus persönlichen Gründen genommen hat dürfte er in Erklärungsnot kommen was kein gutes Licht auf ihn wirft und ihn ggf. zukünftig daran erinnern das das BR-Amt nicht zur Erfüllung persönlicher Interessen dient. Falls er ein echtes betriebliches Interesse hatte wird er Euch auch alles schön erklären können.....
Und falls er das Thema unter den Tisch fallen läßt hindert Dich niemand daran auf einer Betriebsversammlung aufzustehen und direkt zu fragen. Falls Du allerdings mit Deiner Meinung alleine dastehst wirft das ein schlechtes Licht auf Dich, überlege Dir also was Du tust.