Einsicht in die Gehaltslisten
Hallo, ich würde gerne wissen, ob der BR alle Gehaltslisten anfordern darf. In unserem Fall hat der BR Einsicht in alle Gehaltslisten und zwar nicht nur im Einzelfall, sondern sie wissen von uns allen die Gehälter. Kann man sich als AN dagegen wehren? Ich finde das irgendwie nicht in Ordnung, pauschal alles Gehaltslisten anzufordern.
Community-Antworten (10)
26.05.2011 um 14:29 Uhr
*Ich finde das irgendwie nicht in Ordnung, pauschal alles Gehaltslisten anzufordern. * der BRV darf sich sogar Notizen machen ;-)
26.05.2011 um 14:35 Uhr
Kann sich der AN dagegen wehren?
26.05.2011 um 14:35 Uhr
Wie soll der BR denn sonst überprüfen können, ob die Mitarbeiter entsprechend ihrer Qualifikation und Tätigkeit richtig eingestuft bzw. bezahlt werden?
26.05.2011 um 14:37 Uhr
Kann sich der AN dagegen wehren? Nein...
Wieso hast du damit ein Problem? Der BR muß Einsicht in die Gehaltslisten haben... unter anderem einen Grund hat mischkabär genannt...
26.05.2011 um 14:38 Uhr
,, Kann sich der AN dagegen wehren?" Nein
26.05.2011 um 14:42 Uhr
@ Julie Das ist ganz klar auch im § 80 Abs. 2 BetrVG geregelt. Da ich annehme das du kein BRM bist hier ein link zu dem §
http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__80.html
Gruß Nichtswissender
26.05.2011 um 14:45 Uhr
Im Einzelfall kann ich das verstehen, aber alle Gehaltslisten pauschal anzufordern, finde ich nicht in Ordnung. Zumal ich nicht das Gefühl habe, dass es hier um Prüfung der Gehälter geht. Naja also kann man sich nicht wehren, selbst wenn man persönliche Gründe hat? Z.B. dass man kein gutes Verhältnis mit der BR Vorsitzenden hat? Und schon mehrmals Druck auf die Person ausgeübt wurde?
26.05.2011 um 14:52 Uhr
Wenn der BR nicht alle Lohn- und Gehaltslisten einsieht, wie soll er entscheiden, ob alles ok ist und keiner warum auch immer benachteiligt wird???
wer übt Dtruck auf wen aus? und wie?
26.05.2011 um 15:53 Uhr
Wie ich das jetzt sehe geht es um persönliche Befindlichkeiten zwischen julie und BRV. Solche Sachen kann das BetrVG natürlich nicht regeln. Tut mir leid julie aber du wirst wohl damit leben müssen, dass dein (,,unbeliebter") BRV weiß, was du verdienst.
26.05.2011 um 17:45 Uhr
Nebenbei Bemerkt: Der Betriebsrat hat zwar grundsätzlich das Recht Einblick in die Lohn- und Gehaltslisten zu nehmen, allerdings hat er auch die Pflicht die AN über seine Arbeit zu informieren, z.B. auf der Betriebsversammlung.
Also @julie Wenn Dich der Umstand das der Betriebsrat Einsicht genommen hat anstinkt, kannst Du ja mal verlangen das der BR sich dazu äußert WARUM er das getan hat und zu welchem Ergebnis diese Einsicht geführt hat. Natürlich nicht wie viel die anderen verdienen, aber was er bzgl. Lohngerechtigkeit, Gleichstellung der Frauen (Zitat §45 BetrVG: Themen der Betriebsversammlungen: "Die Betriebsversammlungen können Angelegenheiten (...) der Gleichstellung von Frauen und Männern (...)"), etc. herausgefunden hat. Falls er die Einsicht aus persönlichen Gründen genommen hat dürfte er in Erklärungsnot kommen was kein gutes Licht auf ihn wirft und ihn ggf. zukünftig daran erinnern das das BR-Amt nicht zur Erfüllung persönlicher Interessen dient. Falls er ein echtes betriebliches Interesse hatte wird er Euch auch alles schön erklären können..... Und falls er das Thema unter den Tisch fallen läßt hindert Dich niemand daran auf einer Betriebsversammlung aufzustehen und direkt zu fragen. Falls Du allerdings mit Deiner Meinung alleine dastehst wirft das ein schlechtes Licht auf Dich, überlege Dir also was Du tust.
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