Einsicht in Gehaltslisten...
Hallo allerseits, dürfen wir als BR (9er Gremium) neben den Gehaltslisten auch Einsicht darüber erhalten, welcher Vertrag befristet ist und welcher nicht? Danke im voraus für eure Antworten Minski
Community-Antworten (8)
26.11.2019 um 13:02 Uhr
Hallo Minski,
zu den Befristungen würde ich Euch empfehlen einen Beschluss zu fassen mit dem Ihr beim AG eine Liste der befristeten Beschäftigungsverhältnisse mit Angabe (neben Namen und Abteilung) Start der Befristung und Befristungsende anfordert. Ggf. noch die Info ob Sachgrundbefristung oder nicht. Diese Liste müsstet Ihr dann nach Erhalt weiterführen (über die Einstellungsmeldungen wisst Ihr ja, wann neue befristete Arbeitsverträge hinzukommen bzw. bei Entfristungen wann diese beendet werden).
Mit der Liste könnt Ihr dann immer rechtzeitig einige Zeit vor dem Befristungsende beim AG nachhaken ob der MA entfristet wird oder ggf. verlängert wird (sofern nach TzBfG möglich). Auch habt Ihr dann bei (unbefristeten) Neueinstellungen noch die Möglichkeit vor Einstellung erst einmal eine Entfristung mit dem AG zu verhandeln).
26.11.2019 um 13:06 Uhr
@Minski : ...auch Einsicht darüber erhalten, welcher Vertrag befristet ist und welcher nicht?
Meiner Auffassung nach ja.
§ 80:Allgemeine Aufgaben
(1) Der Betriebsrat hat folgende allgemeine Aufgaben: ....................... 8. die Beschäftigung im Betrieb zu fördern und zu sichern;
§ 92:Personalplanung
(1) Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat über die Personalplanung, insbesondere über den gegenwärtigen und künftigen Personalbedarf sowie über die sich daraus ergebenden personellen Maßnahmen einschließlich der geplanten Beschäftigung von Personen, die nicht in einem Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber stehen, und Maßnahmen der Berufsbildung anhand von Unterlagen rechtzeitig und umfassend zu unterrichten. Er hat mit dem Betriebsrat über Art und Umfang der erforderlichen Maßnahmen und über die Vermeidung von Härten zu beraten.
26.11.2019 um 14:36 Uhr
"Mit der Liste könnt Ihr dann immer rechtzeitig einige Zeit vor dem Befristungsende beim AG nachhaken ob der MA entfristet wird oder ggf. verlängert wird (sofern nach TzBfG möglich)."
Mmn eine sehr schlechte Idee. Oder will man den AG mit der Nase darauf stoßen, dass die Verträge auslaufen, damit er nicht versehentlich die Leute weiter beschäftigt und so unbefristete Arbeitsverhältnisse daraus werden?
26.11.2019 um 14:59 Uhr
Ich weiß ja nicht wie dein AG strukturiert ist celestro, aber ich denke den meisten AG wird soetwas nicht passieren. Bei uns passt da als "letzte Instanz" die Perso auf, die allerdings erst etwa eine Woche vor Befristungsende. Und aus der daraus resultierenden Erfahrung kann ich dir sagen, dass es gar nicht verkehrt ist, wenn der BR schon vorab (vielleicht natürlich eher mit dem AN selbst als mit dem AG) in Kontakt tritt und die nächsten Schritte plant.
26.11.2019 um 15:19 Uhr
Zwei Monate vor Befristungsende müssen sich die AN bei der Arbeitsagentur Arbeitssuchend melden. Dort erhalten Sie einen Packen an Papier die u.a. auch vom AG ausgefüllt werden müssen. Wenn also die "Perso" erst eine Woche vorher reagiert, dann haben beide ein Problem und der AN hat die Looser-Karte gezogen. Weil er keine rechtzeitige Meldung gemacht hat, kann er gesperrt werden bzw. bekommt erst verspätet Arbeitslosengeld. Wir haben uns da schon unbeliebt gemacht indem wir die "Perso" auf das Befristungsende hingewiesen haben. Und wir haben den AN zur Arbeitsagentur geschickt, damit dieser keinen Nachteil erhält. Zwischenzeitlich reagiert unsere "Perso" ziemlich gut. Die mögen nämlich keine Formulare ausfüllen wo Sie sich rechtfertigen müssen warum jemand nicht verlängert wird (Sachgründe mal abgesehen).
26.11.2019 um 15:26 Uhr
Der BR kann sich ja auch schon bei der Einstellung Notizen machen welche Anhörung befristet ist und sich das sozusagen in de Kalender ablegen. In kleineren Betriebn kennt man wahrscheinlich eh jeder. In größeren wird das natürlich schwieriger. Wir sprechen den Ag ganz gezielt auf den Ablauf der Befristung an, weil der es eher versäumt sich rechtzeitig zu kümmern und die MA sich dann was Neues suchen und ganz plötzlich sagen: Bei mir hat sich keener gemeldet. Oder der MA vergisst sich rechtzeitig beim der Agentur für Arbeit zu melden und dann doch nicht verlängert oder unbefristet eingestellt wird und dann eine Sperre bekommt. Muss halt jeder BR für sich entscheiden, was ihm wichtiger ist - den AG reinreiten oder evtl. den MA (weil der AG bereits am ersten Tag den dann nicht mehr Beschäftigten wieder nach Hause schickt.
26.11.2019 um 15:35 Uhr
"Ich weiß ja nicht wie dein AG strukturiert ist celestro, aber ich denke den meisten AG wird soetwas nicht passieren."
Weiß ich auch nicht ... nur dass das bei uns schon vorgekommen ist. :-DDD
26.11.2019 um 17:12 Uhr
Also bei uns klappt es reibungslos, dass wir rechtzeitig nachhaken sobald wir sehen, dass eine Befristung in absehbarer Zeit ausläuft, gerade auch wenn es um die Behandlung von Neueinstellungen geht.
In erster Linie versuchen wir den befristeten AN zu unterstützen, und mir sind auch keine Personalabteilungen bekannt, die ihre Befristungen nicht im Blick haben. Zumal i.d.R. die AN von sich ja auch rechtzeitig auf die Vorgesetzen zugehen, da sie keine Lust haben, sich 3 Monate vor Befristungsende bei der Agentur für Arbeit zu melden.
Und die Vorgesetzen wenden sich normalerweise auch an die Perso.
Das Nachhalten funktioniert simpel über eine EXCEL-Tabelle oder durch Einträge in den (nicht öffentlichen) Kalender in Outlook im BR-Computer.
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