Der Betriebsrat hat Mitbestimmungsrecht bei Um- bzw. Höhergruppierungen. Jetzt habe ich gelesen, dass der Arbeitgeber aber unabhängig hiervon eine Zulage bezahlen kann. Hierfür wäre keine Zustimmung des Betriebsrates notwendig.
Ist das so korrekt oder gibt es hier Dinge, die zu beachten sind. Gibt es Obergrenzen?