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Höhergruppierung

R
renaBR
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, ein MA hat mit finanzieller Unterstützung des AGs vor 3 Monaten erfolgreich eine Weiterbildung zum Dipl.-Kfm. beendet. Nun will der AG den MA zwei Gehaltsgruppen höhergruppieren und bittet den BR um Zustimmung. Eine Stellenbeschreibung liegt nicht vor. Das Aufgabengebiet hat sich nicht verändert, d.h. höherwertige Aufgaben wurden nicht übertragen. Kann der BR aufgrund dieser Tatsache die Zustimmung verweigern? (Übrigens: Derselbe MA wurde vor 1 1/2 Jahren schon eine Gruppe höhergruppiert.)

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Community-Antworten (2)

K
Kölner

22.06.2009 um 11:51 Uhr

@renaBR Schon mal § 99 BetrVG geprüft? Und wie würdest Du das Ansinnen des BR nach § 99 BetrVG begründen wollen? Vielleicht mit einem TV? Der Betriebsunfrieden ist Dir danach aber sicher...

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renaBR

22.06.2009 um 13:10 Uhr

Hallo Kölner, also nach genauer Recherche hat der BR festgestellt, dass es sich hier um eine Höhergruppierung um 3!!Gehaltsgruppen handelt. Wie gesagt, die Tätigkeit hat sich nicht verändert. Der BR beabsichtigt, die Höhergruppierung aufgrund der fehlenden Stellenbeschreibung vorerst abzulehnen.

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