Hallo,

ein MA hat seit 4 1/2 Jahren indirket eine Gehaltserhöhung bekommen (Kinderbetreuungskosten - Mutter als frei MA eingestellt). Nachdem der BR davon erfahren hat, haben wir Einspruch erhoben (keine Chance, weil freier MA). Nun bekommt der GF "kalte Füße" u. will die monatliche Zulage (ca. 400 EUR) in eine Höhergruppierung "packen". Heißt auf deutsch: Höhergruppierung um 2 Entgeltgruppen, also in EG 11 TV-V). BR hat erstmal abgelehnt (Gründe: Stellenbeschreibung fehlte, Lohngerechtigkeit im Untertnehmen). Stellenbeschreibung wurde zwischenzeitlich nachgereicht, BR will weiter ablehnen, da selbst Gruppenleiter im Unternehmen diese Entgeltgruppen nach 30 Jahren noch nicht mal erreicht haben. Lt. TV-V EG 11 ist eine abgeschlossene Fachhochschulausbildung Voraussetzung für diese Eingruppierung. MA ist gelernter Industriekfm. - hat keine weitere Fort-/Weiterbildung gemacht, ist seit ca. 6 Jahren im Unternehmen). Uns gehen die Gründe aus. Mit einer Höhergruppierung in EG 10 könnten wir uns einverstanden erklären, nur wären damit die ca. 400 EUR nicht aufgefangen. Danke für Eure Hilfe.