Höhergruppierung
Ein Mitarbeiter möchte eine Höhergruppierung beantragen (Sie hat noch einen alten Vertrag mit AVR (Unternehmensübergang - Bestandsschutz) ist der Betriebsrat mit beteiligt?
Community-Antworten (3)
30.04.2016 um 19:43 Uhr
Der BR ist nach § 99 BetrVG zu hören.
Vorab kann er bestenfalls vermittelnd mitwirken.
01.05.2016 um 11:24 Uhr
Wenn der AG die Höhergruppierung genehmigt, muss er den BR dazu anhören. Wenn der AG der Ansicht ist, die Höhergruppierung ist nicht gerechtfertigt, teilt er das dem Kollegen mit und mehr passiert dann nicht. Die Beantragung ist Idividualrecht, da gibt es keine Mitbestimmung durch den BR.
01.05.2016 um 14:25 Uhr
+++ ... ist der Betriebsrat mit beteiligt? Auch wenn der Antrag durchgeht, dann kriegt der BR trotzdem nichts. ;)
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