Erstellt am 30.04.2016 um 17:43 Uhr von gironimo
Der BR ist nach § 99 BetrVG zu hören.
Vorab kann er bestenfalls vermittelnd mitwirken.
Erstellt am 01.05.2016 um 09:24 Uhr von nicoline
Wenn der AG die Höhergruppierung genehmigt, muss er den BR dazu anhören. Wenn der AG der Ansicht ist, die Höhergruppierung ist nicht gerechtfertigt, teilt er das dem Kollegen mit und mehr passiert dann nicht. Die Beantragung ist Idividualrecht, da gibt es keine Mitbestimmung durch den BR.
Erstellt am 01.05.2016 um 12:25 Uhr von Zappelmann
+++ ... ist der Betriebsrat mit beteiligt?
Auch wenn der Antrag durchgeht, dann kriegt der BR trotzdem nichts. ;)