Hallo,
ich habe eine Frage zu Höhergruppierungen. Zwei MA (in derselben Abteilung) sollen aufgrund einer Weiterbildungsmaßnahme (4 Module - ca. 8 x 4 Tage) höhergruppiert werden. Ablegung der Prüfung: Sept. 2013. Gestern wurde der BR informiert, dass ein MA rückwirkend zum Sept. 2013, dann zum Juli 2014 und der andere MA zum 01.01.14 höhergruppiert werden soll. Die Tätigkeiten haben sich jedoch nicht geändert. Ist eine rückwirkende Höhergruppierung überhaupt rechtens? Können wir zur Entscheidungsfindung Stellenbewertungen verlangen?