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Höhergruppierung

C
crissy
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich habe eine Frage zu Höhergruppierungen. Zwei MA (in derselben Abteilung) sollen aufgrund einer Weiterbildungsmaßnahme (4 Module - ca. 8 x 4 Tage) höhergruppiert werden. Ablegung der Prüfung: Sept. 2013. Gestern wurde der BR informiert, dass ein MA rückwirkend zum Sept. 2013, dann zum Juli 2014 und der andere MA zum 01.01.14 höhergruppiert werden soll. Die Tätigkeiten haben sich jedoch nicht geändert. Ist eine rückwirkende Höhergruppierung überhaupt rechtens? Können wir zur Entscheidungsfindung Stellenbewertungen verlangen?

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Community-Antworten (3)

N
nicoline

19.12.2013 um 20:10 Uhr

Hallo crissy, wenn Eingruppierungsrichtlinien eine Höhergruppierung nach Absolvierung einer Fortbildung vorsehen, muss man meistens durch Vorlegen einer Urkunde nachweisen, dass man die FB erfolgreich abgeschlossen hat. Das Ausstellen dieser Urkunde dauert aber manchmal etwas länger, so dass es schon mal sein kann, dass dann rückwirkend zum Abschlussdatum der FB höhergruppiert wird. Das ist also durchaus üblich. Allerdings ist das vorgesehene Verfahren bei Euch in der Tat etwas rätselhaft. Ihr könntet zur Entscheidungsfindung aber beim AG nachfragen, warum hier so unterschiedlich verfahren wird, die Anträge auf Höhergruppierung also zunächst mangels ausreichender Informationen ablehnen.

N
Nubbel

19.12.2013 um 20:11 Uhr

welcher betriebsrat gönnt auch nur einem einzigen kollegen die kohle nicht? tv? eingruppierungsrichtlinien? frohe weihnachten

G
gironimo

19.12.2013 um 20:26 Uhr

Nach oben gehts immer !!!!!

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