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Höhergruppierung

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-Kats-
Apr 2021 bearbeitet

Hallo zusammen,

Meine Frage richtet sich auf folgendes. Ich bin zum 1.9.16 in die Entgeltgruppe E09/4K eingestuft worden. Soweit ich es verstanden habe hätte ich den automatischen Sprung in E09/6K im September 2018 machen müssen. Mir wurde damals auf Rückfrage bei der damaligen HR-Person gesagt, dass ich aufgrund meiner Elternzeit in 2018 (in der ich aber auf 30% weitergearbeitet bei meinem AG) erst zum September 2019 in E09/6K eingestuft wurde. Das kann aber nicht ganz stimmen, denn ich war zum 1.4.14 in der Gruppe E08/4K eingestuft, war danach ein Jahr in von August 2014 bis Oktober 2015 in Elternzeit und habe nicht gearbeitet. Meine Einstufung in E09/4K aufgrund von Einkommensüberprüfung war zum 1.9.2016.

Die Aussage bezüglich meiner Elternzeit in 2018 halte ich für falsch. Hat es vielleicht damit zu tun, dass ich aufgrund des Wechsels von E8 auf E9 nun statt 2 erstmal 3 Jahre warten muss um von der E09/4 auf die E09/6 zu kommen?

Ich fühle mich völlig im Stich gelassen, bekomme seit geraumer Zeit unterschiedlichste Aussagen und muss aktiv immer wieder nachfragen, sonst gibt es von HR gar keine Reaktion.

Wenn dies so richtig ist, ist ja alles schön und gut. Aber wenn nicht, dann habe ich 1 Jahr lang z u wenig Geld bekommen. Was eh vejährt wäre, aber das liegt nachweislich auch nicht an mir.

Ich hoffe ihr könnt mir hier weiter helfen.

Ich bedanke mich herzlichst!

-Kats-

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Community-Antworten (7)

K
Kjarrigan

08.04.2021 um 16:18 Uhr

Vielleicht sollte man die Frage dann seiner Gewerkschaft stellen. Die überprüfen gerne - sogar kostenlos für Mitglieder - die richtige Anwendung des Tarifvertrages und helfen dann bei der Umsetzung.

Wir hier wissen ja nicht einmal um welchen Tarifvertrag es sich handelt.

C
celestro

08.04.2021 um 16:25 Uhr

klingt nach Chemie-TV. Aber richtig ist natürlich, das man die Spezialisten (Gewerkschaft) fragen sollte.

K
Kjarrigan

08.04.2021 um 16:34 Uhr

ah mich hatte das K hinter E9/4K stutzig gemacht, aber ja in einigen Chemie Bezirken wird ja noch nach gewerblich / kaufmännisch / Meister unterschieden Also könnte das K für kaufmännisch stehen. oder halt für was ganz anderes :)

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-Kat-

08.04.2021 um 16:46 Uhr

Es ist korrekt, dass es sich hier im Chemie handelt....

E
Erbsenzähler

09.04.2021 um 10:47 Uhr

@kjarrigan Ab E9 gibt es eine Einteilung nach kaufmännisch/technisch/Meistertätigkeit.

@-Kat- Deine Einschätzung ist richtig. Du hättest im September 2019 schon in die letzte Einkommensstufe bekommen müssen. Jedoch ein kleiner Wermutstropfen. Die Frist zur Einforderung ist vorbei. Die Verfallfrist für Forderungen beträgt drei Monate. Somit sind alle Forderungen verjährt. Es sei denn, du hast sie schriftlich angemahnt. Leider bleibt das Gefühl, das du verarscht worden bist.

C
celestro

09.04.2021 um 12:00 Uhr

würde es trotzdem einfordern. Je nachdem, wie die Firma dann darauf reagiert, wird man sehen wie die einem "gewogen" sind.

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-Kat-

09.04.2021 um 12:39 Uhr

Lieber Erbsenzähler,

Meinst du 2019 oder 2018? Ich meine ja 2018 hätte die Gruppierunh geändert werden müssen.

Ja, es ist frustrierend, weil man ständig nachfragt und nachfragt und man mehr oder weniger bewusst hingehalten wird....

Aber erstmal Danke an alle :)

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