Mitbestimmung bei Erhöhung der Erfolgsbeteiligung
Hallo, bei uns im Unternehmen gibt es eine jährliche Erfolgsbeteiligung, die sich am Jahresgewinn orientiert. Jeder Mitarbeiter hat einen individuell ausgehandelten Basisbetrag (0 bis mehrere zehntausend €) der mit einem für das ganze Unternehmen gültigen Faktor multipliziert wird. Die Formel für den Faktor wird jedes Jahr für das Folgejahr von der Geschäftsführung mit dem Betriebsrat in einer Betriebsvereinbarung festgeschrieben (z.B. Faktor = TatsächlicherGewinn/ErwarteterGewinn). Das heißt, der auszuzahlende Betrag ist eindeutig festgelegt, sobald der tatsächliche Gewinn feststeht.
Nun will die Geschäftsführung den Faktor einseitig einmalig anheben. Sie sagt, an der Verteilung ändere sich nichts, daher bestehe keine Mitbestimmung. Wir sagen, der Faktor ist fest vereinbart, die Erhöhung ist eine Prämienzahlung außer der Reihe, also Mitbestimmung.
Community-Antworten (7)
14.03.2024 um 18:29 Uhr
Ich sehe ebenfalls die Mitbestimmung. Kollektiver Bezug ist da.
Verstehe aber den Konflikt nicht. Es gibt doch eine Verbesserung für die MA.
14.03.2024 um 19:49 Uhr
Danke. Ja, das wäre eine Verbesserung. Leider sollen aber, bedingt durch die individuelle Verteilung des Basisbetrags, 80% der Erhöhung an die bestverdienenden 20% der Mitarbeiter gehen.
14.03.2024 um 19:54 Uhr
Wenn ich alles glauben würde was die GF sagt hätte ich längst einen Burnout! Holt Euch einen Sachverständigen zu dem Thema.
14.03.2024 um 22:38 Uhr
"Leider sollen aber, bedingt durch die individuelle Verteilung des Basisbetrags, 80% der Erhöhung an die bestverdienenden 20% der Mitarbeiter gehen."
Aber diese ungerechte Verteilung ist doch auch ohne die Erhöhung bereits so, oder nicht?
Eine Mitbestimmung sehe ich bei der Verteilung der Gelder. Es mag hier die Rede von einem "individuell ausgehandelten Basisbetrages" gesprochen werden ... aber nur weil das Wort "individuell" da steht, ist die Sache noch lange kein Individualrecht.
14.03.2024 um 23:38 Uhr
Die individuellen Basisbeträge sind Teil des jeweiligen außertariflichen Gehalts. Das wird von den Mitarbeitern bei der Einstellung oder später bei Gehaltserhöhungen ausgehandelt. Da sind wir schon in der Mitbestimmung drin. Ob das gerecht ist oder nicht, da kann man sich natürlich streiten, aber das ist seit langem so vereinbart. Es geht im Moment nur darum, ob der Faktor, dessen Berechnung vereinbart wurde, einfach einseitig erhöht werden kann und dies dann nur einem kleinen Teil der Mitarbeiter zugute kommt.
15.03.2024 um 00:05 Uhr
Ah ok ... da habe ich dann einiges mißverstanden.
Zu Deiner Frage:
es geht hier mMn (und das sehen ja auch andere Personen so) um die Änderung des Faktors, der für ALLE Arbeitnehmer gilt. Und damit sind wir auch beim MBR des BR.
Man könnte das auch anders ausdrücken ... klar ist ja, das der BR bei der Verteilung eines Topfes in der Mitbestimmung ist. Er ist es aber nicht im Bezug auf die Größe des Topfes.
Oder anders gesagt ... ob 300.000 Euro oder 600.000 Euro verteilt werden, kann der AG alleine entscheiden. Wer wieviel bekommt aber nicht.
Ändere ich jetzt durch die Faktorenänderung die Größe des Topfes, so kann der AG diese Änderung des Faktors alleine entscheiden. ABER ... der BR ist bei der Verteilung des Topfes in der Mitbestimmung. Und der AG kann sich mEn nicht darauf berufen, das die Verteilung des Topfes bereits mitbestimmt wurde. Es sei denn, das die bisherigen Regelungen in einer BV stehen und der BR unterschrieben hat, das er sein Mitbestimmungsrecht durch die BV-Regelung als abschließend angewandt ansieht.
15.03.2024 um 13:52 Uhr
↑ Das ist der Tagträumer.
Der Beitrag stammt nicht von mir. (Der Klassiker, Nick mit großem "i" statt kleinem "l")
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