Hallo,
bei uns im Unternehmen gibt es eine jährliche Erfolgsbeteiligung, die sich am Jahresgewinn orientiert. Jeder Mitarbeiter hat einen individuell ausgehandelten Basisbetrag (0 bis mehrere zehntausend €) der mit einem für das ganze Unternehmen gültigen Faktor multipliziert wird. Die Formel für den Faktor wird jedes Jahr für das Folgejahr von der Geschäftsführung mit dem Betriebsrat in einer Betriebsvereinbarung festgeschrieben (z.B. Faktor = TatsächlicherGewinn/ErwarteterGewinn). Das heißt, der auszuzahlende Betrag ist eindeutig festgelegt, sobald der tatsächliche Gewinn feststeht.

Nun will die Geschäftsführung den Faktor einseitig einmalig anheben. Sie sagt, an der Verteilung ändere sich nichts, daher bestehe keine Mitbestimmung. Wir sagen, der Faktor ist fest vereinbart, die Erhöhung ist eine Prämienzahlung außer der Reihe, also Mitbestimmung.