Mitbestimmung des BR bei Erhöhung auf 40 Stunden
Hallo Zusammen,
in unsere Firma gibt es Mitarbeiter mit 35 Std. Vertrag und mit 40 Std. Vertrag. Nun möchte unser GF das wir alle 40 Std. arbeiten. Alle die auf den 40 Std. Vertrag gehen und die die eh schon 40 Std. arbeiten erhalten dann eine Gehaltserhöhung in Höhe von 2 % . Alle die auf 35 Std. bleiben erhalten nicht und sind auch in den nächsten Jahren von Erhöhungen ausgeshlossen. Unsere Firma ist nicht mehr im Arbeitgeberverband und somit sind wir auch nicht tarifgebunden. Wer kann uns hier weiterhelfen, für mich eine riesengroße Ungerechtigkeit.
Danke für Eure Antworten.
Gruß Janosch
Community-Antworten (4)
09.05.2007 um 13:46 Uhr
Hallo Janosch, wenn eure Firma nicht im Arbeitgeberverband ist muss sie alles über Änderungskündigungen regeln.Die MitarbeiterInnen entscheiden dann selbst was sie unterschreiben und was nicht.Schau mal ins Gesetz wieviele Stunden in der Woche gearbeitet werden darf,bis zu 48Std.und ihr könnt nichts dagegen tun. Viele Grüße
09.05.2007 um 13:49 Uhr
@markulli Jetzt aber...
@Janosh Das stimmt so - wie es markulli schrieb - nicht! Wenngleich: Die Lage der ArbZ hat einen kollektivrechtlichen Bezug, die wöchentliche ArbZ hat eine individualrechtlichen!
09.05.2007 um 13:56 Uhr
Hallo Janosch „nicht mehr tarifgebunden“ prüfen ob Tarifverträge nachwirken, besonders wenn Kollegen/innen in der Gewerkschaft sind. Wendet Euch an die zuständige Gewerkschaft, lasst Euch nicht erpressen, Tarifdinge sind Aufgaben der Gewerkschaften und nicht des BR siehe § 77 Abs.3 Tarifvorbehalt. Soll doch der AG mit Gew. verhandeln.
In diesem Punkt klein beigeben, heißt immer erpressbar sein, und Arbeitszeitverlängerung schafft keine neue Arbeitsplätze, ganz im Gegenteil!
09.05.2007 um 15:12 Uhr
Ich erinnere mich an ein BAG Urteil, welches kürzlich erschienen ist, dass diese Diskreminierung rechtswidrig ist. Wenn der AG eine Lohnerhöhung von 2% durchführt kann er dies nicht nur für bestimmte AN- Gruppen machen. Leider ist mir die Nummer entfallen. Schau mal bei http://www.bundesarbeitsgericht.de/ unter Entscheidungen nach.
Verwandte Themen
Befristung der Std.-Erhöhung ohne Grund möglich?(Pflegeberuf)
ÄlterMeine Frau arbeitet in der Altenpflege seit 12 jahren als Nichtexaminierte Altenpflegerin und bekommt (sicher bereits 10x) jedesmal eine AV-Änderung, in der einer Erhöhung der wöchentl. Az auf 39h mit
Zahlen Durcheinander
ÄlterHallo Leute! Ich will heute eine Frage stellen die sich eher für Rechner oder logisch Denkenden wendet;-). Es geht um Auszahlung von Überstunden Prozenten. Hier erst einmal der der dazugehörige
Lohnerhöhung auf Stundenlohnbasis
ÄlterGuten Abend, unser Betriebsrat hat sich in der aktuellen Lohnverhandlung mit den Arbeitgeber geeinigt. Das Ergebnis und der Ansatz des Betriebsrates für alle den gleichen Stundenlohn als Erhöhung zu f
Mitbestimmung bei WAZ-Erhöhung und Reduzierung von Leih-und Zeitarbeitern
Älterhallo, wir beschäftigen in unserem Betrieb auch Leih-und Zeitarbeiter. Meine Frage ist: Das die Einstellungen mitbestimmungspflichtig sind, ist klar. Sind aber auch die Wochenarbeitszeiterhöhungen-u
Befristete Erhöhung der Arbeitszeit
ÄlterHallo alle zusammen, wir haben aktuell folgenden Fall: Aufgrund erhöhten Arbeitsaufkommens wurde einer unserer Mitarbeiter befristet (schriftlich) in den Stunden erhöht. Die Befristung ist bereits au