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Mitbestimmung des BR bei Erhöhung auf 40 Stunden

J
Janosch
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen,

in unsere Firma gibt es Mitarbeiter mit 35 Std. Vertrag und mit 40 Std. Vertrag. Nun möchte unser GF das wir alle 40 Std. arbeiten. Alle die auf den 40 Std. Vertrag gehen und die die eh schon 40 Std. arbeiten erhalten dann eine Gehaltserhöhung in Höhe von 2 % . Alle die auf 35 Std. bleiben erhalten nicht und sind auch in den nächsten Jahren von Erhöhungen ausgeshlossen. Unsere Firma ist nicht mehr im Arbeitgeberverband und somit sind wir auch nicht tarifgebunden. Wer kann uns hier weiterhelfen, für mich eine riesengroße Ungerechtigkeit.

Danke für Eure Antworten.

Gruß Janosch

4.36304

Community-Antworten (4)

M
markulli

09.05.2007 um 13:46 Uhr

Hallo Janosch, wenn eure Firma nicht im Arbeitgeberverband ist muss sie alles über Änderungskündigungen regeln.Die MitarbeiterInnen entscheiden dann selbst was sie unterschreiben und was nicht.Schau mal ins Gesetz wieviele Stunden in der Woche gearbeitet werden darf,bis zu 48Std.und ihr könnt nichts dagegen tun. Viele Grüße

K
Kölner

09.05.2007 um 13:49 Uhr

@markulli Jetzt aber...

@Janosh Das stimmt so - wie es markulli schrieb - nicht! Wenngleich: Die Lage der ArbZ hat einen kollektivrechtlichen Bezug, die wöchentliche ArbZ hat eine individualrechtlichen!

K
Konrad

09.05.2007 um 13:56 Uhr

Hallo Janosch „nicht mehr tarifgebunden“ prüfen ob Tarifverträge nachwirken, besonders wenn Kollegen/innen in der Gewerkschaft sind. Wendet Euch an die zuständige Gewerkschaft, lasst Euch nicht erpressen, Tarifdinge sind Aufgaben der Gewerkschaften und nicht des BR siehe § 77 Abs.3 Tarifvorbehalt. Soll doch der AG mit Gew. verhandeln.

In diesem Punkt klein beigeben, heißt immer erpressbar sein, und Arbeitszeitverlängerung schafft keine neue Arbeitsplätze, ganz im Gegenteil!

FB
Frank B.

09.05.2007 um 15:12 Uhr

Ich erinnere mich an ein BAG Urteil, welches kürzlich erschienen ist, dass diese Diskreminierung rechtswidrig ist. Wenn der AG eine Lohnerhöhung von 2% durchführt kann er dies nicht nur für bestimmte AN- Gruppen machen. Leider ist mir die Nummer entfallen. Schau mal bei http://www.bundesarbeitsgericht.de/ unter Entscheidungen nach.

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