Erstellt am 09.05.2007 um 11:46 Uhr von markulli
Hallo Janosch,
wenn eure Firma nicht im Arbeitgeberverband ist muss sie alles über Änderungskündigungen regeln.Die MitarbeiterInnen entscheiden dann selbst was sie unterschreiben und was nicht.Schau mal ins Gesetz wieviele Stunden in der Woche gearbeitet werden darf,bis zu 48Std.und ihr könnt nichts dagegen tun.
Viele Grüße
Erstellt am 09.05.2007 um 11:49 Uhr von Kölner
@markulli
Jetzt aber...
@Janosh
Das stimmt so - wie es markulli schrieb - nicht! Wenngleich: Die Lage der ArbZ hat einen kollektivrechtlichen Bezug, die wöchentliche ArbZ hat eine individualrechtlichen!
Erstellt am 09.05.2007 um 11:56 Uhr von Konrad
Hallo Janosch
„nicht mehr tarifgebunden“ prüfen ob Tarifverträge nachwirken, besonders wenn Kollegen/innen in
der Gewerkschaft sind.
Wendet Euch an die zuständige Gewerkschaft, lasst Euch nicht erpressen, Tarifdinge sind Aufgaben der Gewerkschaften und nicht des BR siehe § 77 Abs.3 Tarifvorbehalt. Soll doch der AG mit Gew. verhandeln.
In diesem Punkt klein beigeben, heißt immer erpressbar sein, und Arbeitszeitverlängerung schafft
keine neue Arbeitsplätze, ganz im Gegenteil!
Erstellt am 09.05.2007 um 13:12 Uhr von Frank B.
Ich erinnere mich an ein BAG Urteil, welches kürzlich erschienen ist, dass diese Diskreminierung rechtswidrig ist. Wenn der AG eine Lohnerhöhung von 2% durchführt kann er dies nicht nur für bestimmte AN- Gruppen machen. Leider ist mir die Nummer entfallen.
Schau mal bei http://www.bundesarbeitsgericht.de/ unter Entscheidungen nach.