In der Regel gibt es im Betrieb regelmäßige, feste Arbeitstagstage mit wiederkehrenden (Wechsel)Schichten.
Am 1. Mai (Mittwoch) wird gearbeitet (nach § 10 (1) ArbZG zulässig und in Vergangnheit üblich). Nun soll am 30. April (Dienstag) in den 1. Mai reingearbeitet werden – andere Schichten weil andere Veranstaltung. Abgesehen von 2019 hat es diese Zusatzschichten/-VA nur zwischen 2012 und 2015 gegeben.
Frage: Im nachfolgenden Fall greift das MBR nach § 87 (1) 2. und 3. BetrVG, richtig? Zusätzlicher Arbeitstag, zusätzliche Schicht(en), vorübergehende Verlängerung der üblichen Arbeitszeit.