Zusätzlicher Arbeitstag ohen Mitbestimmung
Hallo,
wir haben eine BV die folgendes regelt: "Mit einer Ankündigungsfrist von 8 Tagen kann der Vorgestzte einzelnen Arbeitnehmern zusätzliche Normalarbeitzeit (7,5 Stunden täglich)teilweise oder ganztägig zuweisen".
Wir haben in unserem Betrieb eine 5Tage-Woche und keine Teilzeit. Die Mitarbeiter arbeiten also von Montags bis Freitags.
Kann unsere Geschäftsführerin mit der oben genannaten Regelung an einzelne Mitarbeiter eine Arbeitszeit an einem Samstag zuweisen? Oder etwas konkreter wenn der Mitarbeiter Montags bis Freitags arbeitet und er kriegt 8 Tage vorher einen Samstag als Arbeitstag zusätzlich zugewiesen, sind wir als BR nicht in der Mitbestimmung ob der zusätzliche Arbeitstag der Samstag oder der Sonntag ist?
Vielen Dank für Antworten vorab.
Paul Breitner
Community-Antworten (2)
19.10.2016 um 15:25 Uhr
Mit dieser BV scheint ihr euer Mitspracherecht aus der Hand gegeben zu haben. Da hilft nur sofort kündigen und neu verhandeln.
19.10.2016 um 15:56 Uhr
"Mit einer Ankündigungsfrist von 8 Tagen kann der Vorgestzte einzelnen Arbeitnehmern zusätzliche Normalarbeitzeit (7,5 Stunden täglich)teilweise oder ganztägig zuweisen"
Das sollte man als BR nicht unterschreiben. Ich sehe es auch so kündigt die BV und versucht möglichst rasch, zu einer neuen BV zu kommen (notfalls E-Stelle); schon wegen der Nachwirkung.
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