Erstellt am 09.02.2011 um 14:39 Uhr von galaxy
@Colly
da sind die Meinungen unterschiedlich, es bewegt sich zwischen 19 und 32 Arbeitstagen, jenachdem wie man die "Ersatzruhetage" für WE-Arbeit einsetzt bzw. diese Regelung aus dem ArbzG interpretiert.
ArbzG § 11 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung
(3) 1.Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen
Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden
Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist.
Wenn man dies so auslegt, das ein Ersatzruhetag auch im VORHINEIN gewährt werden kann, dann erreiche ich 32 Arbeitstage hintereinander.
Samstag 1 Frei Ausgleich für den 09.
Sonntag 2 Frei
Montag 3 Frei Ausgleich für den 16.
Dienstag 4 Arbeiten 1 AT
Mittwoch 5 Arbeiten 2 AT
Donnerst 6 Arbeiten 3 AT
Freitag 7 Arbeiten 4 AT
Samstag 8 Arbeiten 5 AT
Sonntag 9 Arbeiten 6 AT
Montag 10 Arbeiten 7 AT
Dienstag 11 Arbeiten 8 AT
Mittwoch 12 Arbeiten 9 AT
Donnerst 13 Arbeiten 10 AT
Freitag 14 Arbeiten 11 AT
Samstag 15 Arbeiten 12 AT
Sonntag 16 Arbeiten 13 AT
Montag 17 Arbeiten 14 AT
Dienstag 18 Arbeiten 15 AT
Mittwoch 19 Arbeiten 16 AT
Donnerst 20 Arbeiten 17 AT
Freitag 21 Arbeiten 18 AT
Samstag 22 Arbeiten 19 AT
Sonntag 23 Arbeiten 20 AT
Montag 24 Arbeiten 21 AT
Dienstag 25 Arbeiten 22 AT
Mittwoch 26 Arbeiten 23 AT
Donnerst 27 Arbeiten 24 AT
Freitag 28 Arbeiten 25 AT
Samstag 29 Arbeiten 26 AT
Sonntag 30 Arbeiten 27 AT
Montag 31 Arbeiten 28 AT
Dienstag 32 Arbeiten 29 AT
Mittwoch 33 Arbeiten 30 AT
Donnerst 34 Arbeiten 31 AT
Freitag 35 Arbeiten 32 AT
Samstag 36 Frei Ausgleich für den 23.
Sonntag 37 Frei
Montag 38 Frei Ausgleich für den 30.
32 Tage am Stück sind gemäß dieser Tabelle gesetzlich theoretisch möglich.
Gruß
Galaxy
Erstellt am 09.02.2011 um 18:10 Uhr von wölfchen
. . . ich meine jedoch, im Kommentar zum Arbeitszeitgesetz gelesen zu haben, dass Ausgleichstage für gearbeitete Sonntage stets im Nachhinein gegeben werden müssen, da sonst der Schutzzweck des ArbZG ausgehöhlt würde. Habe ihn leider nicht zu Hause, und ins Büro komme ich wegen Urlaub erst Mitte nächster Woche wieder. Tja und danach wäre nach 12 Tagen Sense . . .
P.S.: Ich bin aber gerne bereit, Quelle und Zitat nächste Woche nachzureichen.
P.P.S.: @galaxy: hast aber auch noch einen kleinen Rechenfehler drin - der Ausgleichstag für den 16. müsste am 5. und nicht am 3. gegeben werden - kann bei so ner langen Latte passieren ;-)
Erstellt am 09.02.2011 um 19:56 Uhr von Südmann
bevor man die 19-oder 32-Tage - Theorie anführt
sollte man erstmal schauen
was der Arbeits- bzw. Tarifvertrag zulässt
das könnte nämlich durchaus vom Anliegen des AG abweichen