Arbeitstage
Wieviel Tage hintereinander darf ein AN arbeiten ( bei 6h u. bei 8h) ? Unser AG ist der Meinung dass der AN 12 Tage arbeiten muß !
Community-Antworten (3)
09.02.2011 um 15:39 Uhr
@Colly
da sind die Meinungen unterschiedlich, es bewegt sich zwischen 19 und 32 Arbeitstagen, jenachdem wie man die "Ersatzruhetage" für WE-Arbeit einsetzt bzw. diese Regelung aus dem ArbzG interpretiert.
ArbzG § 11 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung
(3) 1.Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist.
Wenn man dies so auslegt, das ein Ersatzruhetag auch im VORHINEIN gewährt werden kann, dann erreiche ich 32 Arbeitstage hintereinander.
Samstag 1 Frei Ausgleich für den 09. Sonntag 2 Frei Montag 3 Frei Ausgleich für den 16. Dienstag 4 Arbeiten 1 AT Mittwoch 5 Arbeiten 2 AT Donnerst 6 Arbeiten 3 AT Freitag 7 Arbeiten 4 AT Samstag 8 Arbeiten 5 AT Sonntag 9 Arbeiten 6 AT Montag 10 Arbeiten 7 AT Dienstag 11 Arbeiten 8 AT Mittwoch 12 Arbeiten 9 AT Donnerst 13 Arbeiten 10 AT Freitag 14 Arbeiten 11 AT Samstag 15 Arbeiten 12 AT Sonntag 16 Arbeiten 13 AT Montag 17 Arbeiten 14 AT Dienstag 18 Arbeiten 15 AT Mittwoch 19 Arbeiten 16 AT Donnerst 20 Arbeiten 17 AT Freitag 21 Arbeiten 18 AT Samstag 22 Arbeiten 19 AT Sonntag 23 Arbeiten 20 AT Montag 24 Arbeiten 21 AT Dienstag 25 Arbeiten 22 AT Mittwoch 26 Arbeiten 23 AT Donnerst 27 Arbeiten 24 AT Freitag 28 Arbeiten 25 AT Samstag 29 Arbeiten 26 AT Sonntag 30 Arbeiten 27 AT Montag 31 Arbeiten 28 AT Dienstag 32 Arbeiten 29 AT Mittwoch 33 Arbeiten 30 AT Donnerst 34 Arbeiten 31 AT Freitag 35 Arbeiten 32 AT Samstag 36 Frei Ausgleich für den 23. Sonntag 37 Frei Montag 38 Frei Ausgleich für den 30.
32 Tage am Stück sind gemäß dieser Tabelle gesetzlich theoretisch möglich.
Gruß Galaxy
09.02.2011 um 19:10 Uhr
. . . ich meine jedoch, im Kommentar zum Arbeitszeitgesetz gelesen zu haben, dass Ausgleichstage für gearbeitete Sonntage stets im Nachhinein gegeben werden müssen, da sonst der Schutzzweck des ArbZG ausgehöhlt würde. Habe ihn leider nicht zu Hause, und ins Büro komme ich wegen Urlaub erst Mitte nächster Woche wieder. Tja und danach wäre nach 12 Tagen Sense . . .
P.S.: Ich bin aber gerne bereit, Quelle und Zitat nächste Woche nachzureichen.
P.P.S.: @galaxy: hast aber auch noch einen kleinen Rechenfehler drin - der Ausgleichstag für den 16. müsste am 5. und nicht am 3. gegeben werden - kann bei so ner langen Latte passieren ;-)
09.02.2011 um 20:56 Uhr
bevor man die 19-oder 32-Tage - Theorie anführt
sollte man erstmal schauen was der Arbeits- bzw. Tarifvertrag zulässt
das könnte nämlich durchaus vom Anliegen des AG abweichen
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