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Krankmeldung am Arbeitstag

B
Bl
Nov 2020 bearbeitet

Ich habe eine Frage.. ich war heute noch arbeiten und habe ich heute nach der Arbeit krank gemeldet. Der Arbeitgeber verlangt am 1 Tag der krankmeldung. Wie ist es dann ? Wann muss ich die krankmeldung abgeben? Am darauffolgenden Tag ?

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Community-Antworten (6)

C
celestro

28.11.2020 um 22:47 Uhr

Also hast Du den Arbeitstag heute komplett bis zum Ende gemacht? Dann würde ich sagen, muss die Krankmeldung ab morgen gelten (und abgegeben werden). Aber die Ärzte können ja auch durchaus einen Tag rückdatieren.

K
kratzbürste

29.11.2020 um 10:02 Uhr

Wann die AU dann tatsächlich beim AG eintrifft, ist unerheblich. Niemand erwartet, dass du mit Fieber oder Gipsbeim zum Betrieb fährst, um den Schein abzugeben. Es reicht, wenn du den AG informierst ( Telefon, SMS, Mail usw.), dass die Bescheinigung per Post kommt und über welchen Zeitraum die Bescheinigung gilt.

M
Moreno

29.11.2020 um 23:45 Uhr

Ob der Tag komplett gearbeitet wurde ist unerheblich die AU braucht man erst ab dem nächsten Tag!

U
UdoWoe

30.11.2020 um 08:43 Uhr

Viele Ärzte stellen die AU ab dem Tag aus, wenn man bei Ihnen zur Untersuchung war. D.h. es kann passieren, dass die AU abends ausgestellt wird und somit, obwohl du trotzdem Arbeiten warst als krank gemeldet wirst. Diese Fall haben wir öfters gehabt. Das ist leider so. Wie aber Kratzbürste schon geschrieben hat, es ist unerheblich wann die AU beim AG eintrifft (zumindest auf dem schnellsten Wege). Aber schon interessant das es noch immer AG gibt, welche die AU ab dem ersten Tag verlangen. Bei uns muss diese erst ab dem dritten Tag abgegeben werden (Nur in Ausnahme <0,1Promille müssen schon am ersten Tag abgeben).

C
celestro

30.11.2020 um 10:33 Uhr

"Ob der Tag komplett gearbeitet wurde ist unerheblich die AU braucht man erst ab dem nächsten Tag!"

Das ergibt sich "wenn der AN nach der Hälfte der Zeit nach Hause geht" aus was für einer Regelung?

E
EDDFBR

30.11.2020 um 13:06 Uhr

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