Erstellt am 28.11.2020 um 21:47 Uhr von celestro
Also hast Du den Arbeitstag heute komplett bis zum Ende gemacht? Dann würde ich sagen, muss die Krankmeldung ab morgen gelten (und abgegeben werden). Aber die Ärzte können ja auch durchaus einen Tag rückdatieren.
Erstellt am 29.11.2020 um 09:02 Uhr von Kratzbürste
Wann die AU dann tatsächlich beim AG eintrifft, ist unerheblich. Niemand erwartet, dass du mit Fieber oder Gipsbeim zum Betrieb fährst, um den Schein abzugeben. Es reicht, wenn du den AG informierst ( Telefon, SMS, Mail usw.), dass die Bescheinigung per Post kommt und über welchen Zeitraum die Bescheinigung gilt.
Erstellt am 29.11.2020 um 22:45 Uhr von Moreno
Ob der Tag komplett gearbeitet wurde ist unerheblich die AU braucht man erst ab dem nächsten Tag!
Erstellt am 30.11.2020 um 07:43 Uhr von UdoWoe
Viele Ärzte stellen die AU ab dem Tag aus, wenn man bei Ihnen zur Untersuchung war. D.h. es kann passieren, dass die AU abends ausgestellt wird und somit, obwohl du trotzdem Arbeiten warst als krank gemeldet wirst. Diese Fall haben wir öfters gehabt. Das ist leider so.
Wie aber Kratzbürste schon geschrieben hat, es ist unerheblich wann die AU beim AG eintrifft (zumindest auf dem schnellsten Wege).
Aber schon interessant das es noch immer AG gibt, welche die AU ab dem ersten Tag verlangen. Bei uns muss diese erst ab dem dritten Tag abgegeben werden (Nur in Ausnahme <0,1Promille müssen schon am ersten Tag abgeben).
Erstellt am 30.11.2020 um 09:33 Uhr von celestro
"Ob der Tag komplett gearbeitet wurde ist unerheblich die AU braucht man erst ab dem nächsten Tag!"
Das ergibt sich "wenn der AN nach der Hälfte der Zeit nach Hause geht" aus was für einer Regelung?
Erstellt am 30.11.2020 um 12:06 Uhr von EDDFBR
Hier ist es perfekt beschrieben:
https://www.kk-bildung.de/vorzeitiges-verlassen-des-arbeitsplatzes-wegen-krankheit/#:~:text=F%C3%BCr%20den%20Anspruch%20auf%20Entgeltfortzahlung,es%20%C2%A7%205%20des%20Entgeltfortzahlungsgesetzes.
Fazit: Die AU-Bescheinigung gilt ab dem darauffolgenden Arbeitstag.