Hallo liebe BR-Kollegen,
ein AN möchte kündigen. Er ist bereits 9 Jahre im Unternehmen. Wir haben ihm mitgeteilt, das er eine Kündigungsfrist von 4W zum Monatsende hat. Umgekehrt 3 Monate, da er kein Gegenseitigkeitsklausel im Vertrag hat. Jetzt hat er gekündigt, allerdings stellt sich der Personaler Quer, da er angeblich auch 3 Monate hat.

Anbei der Auszug aus dem Vertrag, den wir jetzt erst bekommen haben. Wie seht ihr das aus juristischer Sichtweise?

Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses erfolgt nach tarifvertraglichen bzw. gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt auch während der Befristung. Ändert sich die Kündigungsfrist aufgrund gesetzlicher Vorschriften gegenüber einer Vertragspartei, so gelten diese Fristen auch für die andere Vertragspartei.

Wir lehnen uns lediglich an den RTV-Angestellte an.

Viele Grüße
jogile