Erstellt am 15.10.2007 um 11:31 Uhr von Sternburg
MBR? Ich denke schon.
Stichwort: Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb --> § 87 BetrVG
Es sei denn, gesetzliche oder Arbeitsschutzbestimmungen sprechen dagegen, was ich mir z. B. in einem Tanklager oder einem Krankenhaus vorstellen könnte...
Sehr passend dazu folgender Link: http://archiv.channelpartner.de/index.cfm?pid=58&pk=240550
Erstellt am 15.10.2007 um 11:38 Uhr von waschbär
Dein Ag sollte schon sagen WARUM ! er das was sonst erlaubt war nun Verbitten möchte ....
Das Recht hat er , der An muss ja nicht auf seiner Arbeitstelle Telefonieren Privat. ??? Der AG hat ja bestimmt nichts dagegen das in Notfall jemannd für den AN anruft und er ihn Bescheid sagen muss ??????
Verhalten im Betreib sehe ich nicht, ein Handy,eine Zigarette ein MP3 Player oder eine CD Men .... oder oder ....
Erstellt am 15.10.2007 um 11:49 Uhr von Mona-Lisa
@Lemming49,
was war der Anlass für das sofortige Verbot?
Und sei dir gegenüber doch mal ehrlich..... Ein wichtiger "privater" Anruf kann nicht entgegen genommen werden?
Gibt's bei euch keine Telefone, über die man z. B. seinen Partner in der Firma erreichen kann?
Erstellt am 15.10.2007 um 11:58 Uhr von SSGG
Moin,
der private Gebrauch des Handys während der Arbeitszeit liegt im Ermessen des Arbeitgebers, er muss dies allerdings nach billigem Ermessen gem. § 315 BGB durchführen und nicht willkürlich.
Der BR hat nach § 87 Absatz 1 Nr. 1 BetrVG zu Fragen der Ordnung im Betrieb Mitbestimmungsrecht.
Obwohl....auch wichtige Anrufe müssen nicht über das private Handy erfolgen....
Erstellt am 15.10.2007 um 12:06 Uhr von waschbär
@ll,
also 4 mal Ag darf,Ag muss aber BR informiern ....