Handyverbot durch den AG
Hallo Kolleginnen und Kollegen !
Ich habe heute ein Problem auf den Tisch bekommen und bitte Euch um Eure Unterstützung bei der Klärung dieser Frage! Der AG hat mit sofortiger Wirkung ein Handyverbot ausgesprochen. Das heißt, er untersagt jeden Mitarbeiter das benutzen seines privaten Handys, zur Kommunikation mit der Aussenweilt, weder in Form eines Anrufes, noch durch schreiben einer SMS. Frage:
- hat der BR in dieser Beziehung ein MBR, wenn ja, wo kann ich das lesen
- wenn nein, welche Möglichkeit habe ich, das Verbot aufheben zu lassen.
- es kann ein wichtiger Anruf kommen und der MA darf diesen nicht entgegegen nehmen. Ich wäre Euch sehr verbunden, wenn ich schnellstmöglichst eine Antwort darauf erhalte.
Vielen Dank im voraus, mit kollegialem Gruß
Lemming49
Community-Antworten (5)
15.10.2007 um 13:31 Uhr
MBR? Ich denke schon.
Stichwort: Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb --> § 87 BetrVG
Es sei denn, gesetzliche oder Arbeitsschutzbestimmungen sprechen dagegen, was ich mir z. B. in einem Tanklager oder einem Krankenhaus vorstellen könnte...
Sehr passend dazu folgender Link: http://archiv.channelpartner.de/index.cfm?pid=58&pk=240550
15.10.2007 um 13:38 Uhr
Dein Ag sollte schon sagen WARUM ! er das was sonst erlaubt war nun Verbitten möchte ....
Das Recht hat er , der An muss ja nicht auf seiner Arbeitstelle Telefonieren Privat. ??? Der AG hat ja bestimmt nichts dagegen das in Notfall jemannd für den AN anruft und er ihn Bescheid sagen muss ??????
Verhalten im Betreib sehe ich nicht, ein Handy,eine Zigarette ein MP3 Player oder eine CD Men .... oder oder ....
15.10.2007 um 13:49 Uhr
@Lemming49, was war der Anlass für das sofortige Verbot? Und sei dir gegenüber doch mal ehrlich..... Ein wichtiger "privater" Anruf kann nicht entgegen genommen werden? Gibt's bei euch keine Telefone, über die man z. B. seinen Partner in der Firma erreichen kann?
15.10.2007 um 13:58 Uhr
Moin, der private Gebrauch des Handys während der Arbeitszeit liegt im Ermessen des Arbeitgebers, er muss dies allerdings nach billigem Ermessen gem. § 315 BGB durchführen und nicht willkürlich. Der BR hat nach § 87 Absatz 1 Nr. 1 BetrVG zu Fragen der Ordnung im Betrieb Mitbestimmungsrecht.
Obwohl....auch wichtige Anrufe müssen nicht über das private Handy erfolgen....
15.10.2007 um 14:06 Uhr
@ll, also 4 mal Ag darf,Ag muss aber BR informiern ....
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