Erstellt am 03.01.2012 um 21:36 Uhr von kunzundhinz
Ich weiß nunnun was Du eigentliche willst.
Falt ist aber, der AG muss den BRE vollumfänglich informoieren. Es ist eine Bringschuld des AG und keine Holschuld des BR.
http://www.info-arbeitsrecht.de/Arbeitsrecht_Betriebsverfassun/Arbeitsrecht_Anhoerung/anhoerung_betriebsrat.html
http://www.arbeitsrecht.de/newsletter/archiv/2010/stolperfalle-arbeitsrechtliche-fristen.php
http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/kuendigung/kuendigung_betriebsrat_beteiligung.htm
Also den AN die Fakten mitteilen damit dieser die Kündigung beklagen kann
Erstellt am 04.01.2012 um 09:37 Uhr von gironimo
Die Frage ist beim K-Schutzprozeß eher, was Du als BR gewusst hast, denn bekannte Tatsachen braucht der AG nicht erneut darlegen.
Im Übrigen ist es doch gut, wenn der AG bei einer K-Änhörung zu wenig sagt. Bestenfalls wird beim Gericht daraus, dass der BR nicht ordnungsgemäß gehört wurde ..... kann doch nur positiv für den Prozeßverlauf des AN sein und lehrreich für den AG wie eine Anhörung zu erfolgen hat.
Erstellt am 04.01.2012 um 18:28 Uhr von peanuts
"Die Frage ist beim K-Schutzprozeß eher, was Du als BR gewusst hast, denn bekannte Tatsachen braucht der AG nicht erneut darlegen."
Diese Antwort kann gründlichst falsch verstanden werden ...
Selbst wenn es im Betrieb ein offenes Geheimnis wäre, dass AN X goldene Löffel geklaut hat und gekündigt werden soll ... als BRV/BR weiß ich NICHT, auf welche "Tatsachen" der AG die Kündigung stützen will. Es sei denn, der AG hat das Thema bereits mit dem BRV/BR erörtert.
Außerdem gibt es auch die Meinung, dass ein AG den BR prinzipiell vollständig zu unterrichten hat.
"Ich hätte mir benötigte Fakten zur Kündigung selbst holen können auf Grund meiner Position, wollte dies aber nicht da es in meinen Augen Aufgabe des AG ist."
Es gehört definitiv NICHT zu den Aufgaben eines BRV, benötigte Fakten zu einer Kündigung eigenständig einholen zu "dürfen/müssen".
Dem AG scheinen Deine unterschiedlichen Funktionen als BRV oder als AN nicht sehr klar zu sein. Die nötige Trennschärfe herzustellen, gehört zu Deinen Aufgaben ...
Erstellt am 04.01.2012 um 20:00 Uhr von rainerw
"Ich hätte mir benötigte Fakten zur Kündigung selbst holen können auf Grund meiner Position, wollte dies aber nicht da es in meinen Augen Aufgabe des AG ist."
Je nachdem was für ein Gremium man hat, sollte man damit auch vorsichtig sein. Ich denke mal die Position füllst Du als AN aus und nicht als BRV
Erstellt am 04.01.2012 um 20:12 Uhr von Pulsmann
Danke für die vielen Antworten.
Ich denke das der AG mir damit nur sagen wollte, das er selbst Fehler gemacht hat und die ihn vor Gericht wegen unseres Widerspruchs nun treffen, dass will er aber natürlich nicht zugeben.