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Zusammenarbeit AG

P
Pulsmann
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, kurze Erklärung unseres Falls. Ein AN wurde gekündigt, der AG hat uns aber nicht alle Fakten/Daten/Beweise etc. zur Anhörung beigelegt. Jetzt zu meiner eigentlichten Frage, ich bin BRV und arbeite in der Instandhaltung. Ich hätte mir benötigte Fakten zur Kündigung selbst holen können auf Grund meiner Position, wollte dies aber nicht da es in meinen Augen Aufgabe des AG ist. Der AG bezieht sich gerne auf die Aussage "Ich kann ihre Argumente nicht vertstehen wenn der BRV selbst an der Quelle sitzt." Desweiteren hatte er mich gefragt "Hättest du dir die Fakten nicht selbst holen können? In einer provozierenden Art und Weise und beruft sich darauf was ich sagen würde wenn eine Richterin mich fragen würde ob ich Zugriff auf die Daten hatte durch meine Position ausserhalb des BRs.

Viele Dank schonmal Gruß

1.24905

Community-Antworten (5)

K
kunzundhinz

03.01.2012 um 22:36 Uhr

Ich weiß nunnun was Du eigentliche willst.

Falt ist aber, der AG muss den BRE vollumfänglich informoieren. Es ist eine Bringschuld des AG und keine Holschuld des BR.

http://www.info-arbeitsrecht.de/Arbeitsrecht_Betriebsverfassun/Arbeitsrecht_Anhoerung/anhoerung_betriebsrat.html

http://www.arbeitsrecht.de/newsletter/archiv/2010/stolperfalle-arbeitsrechtliche-fristen.php

http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/kuendigung/kuendigung_betriebsrat_beteiligung.htm

Also den AN die Fakten mitteilen damit dieser die Kündigung beklagen kann

G
gironimo

04.01.2012 um 10:37 Uhr

Die Frage ist beim K-Schutzprozeß eher, was Du als BR gewusst hast, denn bekannte Tatsachen braucht der AG nicht erneut darlegen.

Im Übrigen ist es doch gut, wenn der AG bei einer K-Änhörung zu wenig sagt. Bestenfalls wird beim Gericht daraus, dass der BR nicht ordnungsgemäß gehört wurde ..... kann doch nur positiv für den Prozeßverlauf des AN sein und lehrreich für den AG wie eine Anhörung zu erfolgen hat.

P
Peanuts

04.01.2012 um 19:28 Uhr

"Die Frage ist beim K-Schutzprozeß eher, was Du als BR gewusst hast, denn bekannte Tatsachen braucht der AG nicht erneut darlegen."

Diese Antwort kann gründlichst falsch verstanden werden ...

Selbst wenn es im Betrieb ein offenes Geheimnis wäre, dass AN X goldene Löffel geklaut hat und gekündigt werden soll ... als BRV/BR weiß ich NICHT, auf welche "Tatsachen" der AG die Kündigung stützen will. Es sei denn, der AG hat das Thema bereits mit dem BRV/BR erörtert.

Außerdem gibt es auch die Meinung, dass ein AG den BR prinzipiell vollständig zu unterrichten hat.

"Ich hätte mir benötigte Fakten zur Kündigung selbst holen können auf Grund meiner Position, wollte dies aber nicht da es in meinen Augen Aufgabe des AG ist."

Es gehört definitiv NICHT zu den Aufgaben eines BRV, benötigte Fakten zu einer Kündigung eigenständig einholen zu "dürfen/müssen".

Dem AG scheinen Deine unterschiedlichen Funktionen als BRV oder als AN nicht sehr klar zu sein. Die nötige Trennschärfe herzustellen, gehört zu Deinen Aufgaben ...

R
rainerw

04.01.2012 um 21:00 Uhr

"Ich hätte mir benötigte Fakten zur Kündigung selbst holen können auf Grund meiner Position, wollte dies aber nicht da es in meinen Augen Aufgabe des AG ist."

Je nachdem was für ein Gremium man hat, sollte man damit auch vorsichtig sein. Ich denke mal die Position füllst Du als AN aus und nicht als BRV

P
Pulsmann

04.01.2012 um 21:12 Uhr

Danke für die vielen Antworten. Ich denke das der AG mir damit nur sagen wollte, das er selbst Fehler gemacht hat und die ihn vor Gericht wegen unseres Widerspruchs nun treffen, dass will er aber natürlich nicht zugeben.

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