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Sportverbot vom AG?

P
Peli
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ein Kollege spielt aktiv in einem Verein Handball. Vor kurzem war er wegen einer Sportverletzung 1,5 Wochen krankgeschrieben. Das Ungünstige an diesem Fall, er war davor 2 Tage arbeiten und davor eine Woche wegen Grippe krankgeschrieben. Nun hat er ein Personalgespräch und Angst, dass der Arbeitgeber ihm verbietet weiterhin diesem Sport nachzugehen. Kann der AG dies einfach tun??? Vielen Dank für Eure Hilfe!

Grüße Peli

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Community-Antworten (5)

K
khel

23.04.2008 um 14:35 Uhr

Hallo Peli,

das kann der AG m.E. nicht, da es die freie Entfaltung der Persönlichkeit behindern würde.

Gruß khel

W
wölfchen

23.04.2008 um 14:54 Uhr

. . . und wenn ich mich bei der Gartenarbeit verletze - verbietet er mir künftig, die Rosen zu schneiden? Und wenn ich bei der Treppenreinigung ausrutsche - verbietet er mir diese auch? . . . Peli, Du siehst - es schaut schlecht aus, für ein solches Verbot! Ansonsten sieh obigen Beitrag :-)

W
Waschbär

23.04.2008 um 16:45 Uhr

@Hei ho Peli, Da die Verletzungen i.R. des Sports nicht selbst verschuldet worden sind(oder hast du dich da so mit absicht in aus geballert), d.h. ihrem Entstehen "nachgeholfen" wurde(wurdes du nach dem Spiel von Fans wegen Schlechtspiel Leistung geprügelt), besteht der Entgeltfortzahlungsanspruch im Krankheitsfalle bis zu einer Dauer von 6 Wochen pro Krankheit weiter.Gutii Gutti und viel Spass beim Handballern .-)= p.s solltest du mal gegen einen Waschbären spielen... da hätte der Ag Recht, weil das ist Vorsätzliche selbst Verstümmelung .-()

P
Petrus

23.04.2008 um 16:59 Uhr

Etwas anderes könnte bei wiederholter "selbstverschuldeter" Krankheit aufgrund einer "Risikosportart" gelten. Handball im Verein, das nach den gängigen Regeln gespielt wird, gehört allerdings nicht dazu...

M
Miparix

23.04.2008 um 19:43 Uhr

Das kommt davon, wenn man dem Arbeitgeber mehr verrät, als man sollte...

Beim Krankmelden braucht man ja nicht angeben, aus welchem Grund man Arbeitsunfähig ist (§5 Abs.1 EntgFG). Beim Personalgespräch nimmt man sich ein fähiges BR-Mitglied mit, welches dem AG klarmacht, dass die Arbeitunfähigkeit nicht mit dem Arbeitsumfeld zu tun hat und es nun mal zufällig 2 mal hintereinander war. Weitere Erklärungen über irgenwelche Krankheiten (natürlich höflich verpacken!) sind privat und gehen niemanden etwas an.

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